Freitag, 16. Mai 2014

Die liebe Doppelmoral II

Wir haben vor etwas mehr als einer Woche darüber berichtet, dass sich diverse Funktionär_innen massiv darüber empören, dass wiederholt Wahlplakate zerstört werden. Damit haben sie natürlich recht, denn das ist ganz einfach Sachbeschädigung und damit strafbar. Allerdings: Wenn es andere Weltanschauungen oder Plakate anderer Parteien betrifft, so scheint dies dann wieder unter Zivilcourage zu fallen.

Screenshot / © Facebook Inc 

Nachdem unsere Leser_innen nicht jeden noch so “kleineN” Funktionär_in kennen können, hier eine kleine Auflistung, wer die betroffenen Personen sind:

Wir fassen also zusammen: 

Wenn FPÖ-Plakate beschädigt werden, ist die Aufregung ob dieser groben Sachbeschädigung groß. Sind hingegen Werke, Plakate oder gar Denkmäler betroffen, die nicht ins eigene Weltbild passen, dann wird das nicht nur stillschweigend toleriert, sondern sogar lobend erwähnt. Wir werden nun nicht soweit gehen zu unterstellen, dass hier aktiv zum Begehen von Straftaten aufgerufen wird. Aber auffällig ist schon, dass Gesetze aus Sicht von FPÖ-Fans und Funktionär_innen, scheinbar nur für andere zu gelten haben.