Samstag, 23. November 2013

Gast-Kommentar von Uwe Sailer: "Der Verfassungsschutz"


Wir kennen sie doch alle - die "starken Männer" des österreichischen Verfassungsschutzes! Was sind das für Männer, und fallweise auch Frauen, die die Verfassung der Republik aber so was von schützen, dass die Cobra förmlich ins Abseits gestellt wird. Was sind das für Wächter, die jeden Angriff "Linker Zecken" schon im Vorhinein erahnen, auch wenn er erfunden ist, und diese vorsorglich entfernen lassen? Was sind das für aufrechte Recken, die schon von weitem den "deutschen Gruß" aber so was von wittern, dass unverzüglich z.B. gegen ein Kamerateam kampfmäßig eingeschritten werden muss? Auch wenn man eigentlich gar nicht so genau weiß, hat er nun den "deutschen Gruß" gezeigt oder hat er doch nur den „heilenden Sieg“ gerufen. Was sind das für furchtlose ReckInnen, die die Ahnungslosigkeit über die "Benesch-Dekrete" nur vortäuschen und Kriegsverbrechen nur deshalb nicht mit der gebotenen Intensität verfolgen können, weil sich die eigenen Mama ja auch schon damals mit 60 Jahren an nichts mehr erinnern konnte? - "Mir san die Haberer, de was die Verfassung schützen. Und da fahrt die Eisenbahn drüber"
Aber jetzt hat es einen erwischt! Und der scheißt sich an, aber so richtig. Er fühlt sich von der "Antifa" verfolgt und von mir massiv gestalkt, wie er Freunden zu berichten weiß. Der heult Rotz und Wasser und schreit nach seiner Mama. Der hat die Hosen gestrichen voll vor lauter Angst. Und wie der heult. Er kann nicht mehr schlafen, weil seine persönliche Freiheit massiv eingeschränkt wird: von der Antifa, dem Netzwerk in OÖ und Uwe Sailer - unhaltbare Zustände, die er nicht mehr aushält! Er ist reif für die Insel, kurz vor dem Nervenkollaps!

Und wie der Verfassungsschutzbeamte heißt? Aus Rücksicht auf die Algorithmen von Facebook - sie könnten diesen Beitrag ja sonst löschen - nenne ich keinen Namen.

Und genau der hat mich jetzt wieder angezeigt nach Tatbestand § 310 StGB, Verletzung des Amtsgeheimnisses. Er, der Herr Verfassungsschutzbeamte, wäre doch so konspirativ, dass man ihn außerhalb des Verfassungsschutzes ja gar nicht kennen könne. Und nun habe ich ihn hier auf Facebook namentlich verraten - samt Nickname, den Superverfassungsschützer.

Genau derjenige, der in Prozessen wie "Alpen-Donau.info" und "Objekt 21“ derart verhaltensauffällige Zeugenaussagen tätigte, dass er auch noch weit nach seiner Pensionierung in den Archiven der Medien verewigt bleiben wird, genau der behauptet also, dass ich ihn in der Öffentlichkeit verraten habe, weil niemand anderer sonst als ich gewusst haben kann, dass er "geheimer Staatspolizist des ÖO Verfassungsschutzes" ist. Die Journalisten der österreichischen Medien bemitleiden ihn schon. Und die Juristen der Staatsanwaltschaft Wien haben ihn in einem ähnliche gelagerten Fall vom Februar 2013, als er mich schon einmal wegen so einer Sache angezeigt hatte, versucht aufzuklären: „Bei den allenfalls an den Autor XY des Profilartikels weitergegebenen Informationen handelt es sich weder um Amtsgeheimnisse noch um Vorwürfe einer mit Strafe bedrohten Handlung oder einer Verletzung einer Amts- oder Standespflicht“. Aber das will der Herr Beamte offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Das verschweigt er lieber. 

Dass das BMI die Sonderkommission „RexNET“ wegen der hervorragenden Arbeit zur Causa „Alpen-Donau.info“ sogar mit Bild dieses Verfassungsschützers in einer Medienaussendung vom 14. Februar 2013 öffentlich ehrte, dagegen hatte der Betroffene offenbar keine Einwände. Aber die „Antifa“, die Zivilgesellschaft darf nicht kritisieren, da schreit er sofort nach seiner Mama. Einfach erschreckend!

Auch wenn Kritik hart verfasst wird, die rechtliche Grundlage in einem freien Staat erlaubt es jedem Staatsbürger zu kritisieren, so auch mir!

Ich bleibe dran an diesem absonderlichen Fall!

Uwe Sailer
Freitag, 22. November 2013

Eigenartige Besuche

Wir haben auf unserer Seite so manche Rechte, die gelegentlich vorbei schauen und ihre Meinung hinterlassen. Die meisten lassen wir auch gerne stehen, zeigen sie doch offen, wes’ Geistes Kind die Kommentierenden sind.  

Natürlich wird routinemäßig jedes Pro-FPÖ-Kommentar immer genau angesehen, wir wollen es schließlich wissen, wenn wir Mitglieder der Partei bei uns begrüßen dürfen.

Allerdings wird es besonders dann eigenartig, wenn es sich um einen von uns geteilten Standard-Artikel handelt, in dem es um die Verurteilungen der Neonazis im Objekt 21 Prozess geht.

Screenshot / (C) Facebook Inc.



Eine kurze Recherche brachte Folgendes zutage:


Screenshot / (C) FPÖ


Wir haben das zum Anlass genommen auch sein Facebook-Profil etwas genauer unter die Lupe zu nehmen…

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Screenshot / (C) Facebook Inc.





Und wieder einmal zeigt sich: Die FPÖ ist nicht bereit, gegen solche Meinungen in ihren eigenen Reihen vorzugehen, beziehungsweise ignoriert sie diese und agiert damit (obwohl sie sich paradoxerweise als “Law and order”-Partei bezeichnet) hart an der Grenze österreichischen Rechtes.

Dietmar Luschin, der nächste “bedauerliche Einzelfall” der FPÖ Traismauer?

Die Mitglieder der FPÖ-Traismauer scheinen einem besonders ungünstigen Klima ausgesetzt zu sein. Nur so können wir es uns erklären, dass diese Gruppierung, nachdem sie uns schon früher unangenehm aufgefallen ist (siehe etwa hier und hier), erneut in unser Blickfeld gerutscht ist, diesmal in Gestalt von Dietmar Luschin.

Dietmar Luschin ist, wie dem Internetauftritt der FPÖ-Traismauer zu entnehmen ist, Vorstandsmitglied (als solcher gilt er als Person öffentlichen Interesses, weswegen wir dieses Mal auf eine Anonymisierung verzichten).

Mutmaßlich in seiner Freizeit betreibt er, ganz im Stile seines Bundesparteiobmanns, mit dem er auch auf dem Profilbild zu sehen ist (siehe unten), eine - öffentlich einsehbare - Facebookseite



Quelle: Facebook-Seite von Herrn Luschin



Dort veröffentlichte er am 31.10.2013 auch folgenden Beitrag:




Die zu erwartende Reaktion folgt auf dem Fuße. In den Kommentaren zum Text werden zahlreiche Gewaltaufrufe und Mordgelüste getätigt. Die schlimmsten Wortmeldungen haben wir hier zusammengefasst (man beachte auch die Like-Anzahl):

Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc
Screenshot / (C) Facebook Inc


Alle gezeigten Wortmeldungen sind zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Textes (16.11.2013) noch nicht gelöscht und öffentlich einsehbar!

Luschin selbst kommentiert am 2.11.2013 (also NACH Erscheinen der meisten der gezeigten Kommentare) den Thread zum letzten Mal (und reagiert dabei auf bereits geäußerte Kritik an dem Beitrag):


Screenshot / (C) Facebook Inc



Herr Luschin: Für Ihren Bundesparteiobmann Strache mag die Ausrede, er (bzw. richtiger: seine Admins) könne nicht ständig alle Threads im Auge behalten, ja funktionieren. Wir halten es aber für unwahrscheinlich, dass Ihnen dies bei knapp 100 Kommentaren in zwei Wochen nicht gelingt (zumal Ihr eigener Beitrag zeigt, dass Sie den Thread weiterhin verfolgt haben).


Wir erlauben es uns hiermit die Mutmaßung zu äußern, dass Sie diese menschenverachtenden und eventuell auch strafrechtlich relevanten Kommentare bewusst nicht entfernt haben.

Wir sind weiters der Meinung, dass Sie angesichts eines solchen Verhaltens nicht geeignet erscheinen, die politischen Geschicke des Staates Österreichs mitzubestimmen und fordern Ihren Rücktritt!

Anzeigen gegen die Kommentierenden und gegen den Seitenbetreiber wurden bereits eingebracht.
Mittwoch, 20. November 2013

Verbotsgesetz: Mehr als "etwas Dummes" sagen


Was ist Meinungsfreiheit, was ein legitimes Verbot totalitärer Umtriebe? Eine juristische Scharfstellung im Nachhall der von Norbert Hofer ausgelösten Debatte

Man ist versucht, von der ewigen Wiederkehr des Gleichen zu sprechen, wenn in regelmäßigen Abständen die Forderung, jenen Teil des Verbotsgesetzes aufzuheben, mit dem insbesondere die Leugnung, die gröbliche Verharmlosung oder die Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit als strafbare Handlung ausgewiesen ist, medial verbreitet wird. Und so verwunderte es nicht, als zuletzt Norbert Hofer die Frage aufwarf, wann denn wohl "unsere Demokratie so weit entwickelt (ist), dass sie es aushält, wenn jemand etwas sehr Dummes sagt?" - zumal sich die genannte Passage des Verbotsgesetzes "ein bisschen mit der Meinungsfreiheit" spieße.

Die politischen Positionen zu derartigen Ansinnen sind bekannt. Dringlichkeit und Intensität, mit der Debatten rund um das Verbotsgesetz typischerweise geführt werden, zeugen von der Bedeutung ihres Gegenstandes: Im Verbotsgesetz kulminiert jene abwehrende Haltung, die die wiedererstandene Republik dem Nationalsozialismus und dem Gedankengut, auf dem er aufbaute, entgegenbringt. Damit ist es nicht nur Grenzmarkierung des vielzitierten Verfassungsbogens, sondern zugleich normative Mahnung, dass Werte wie Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht selbstverständlich sind, sondern wider beschämende Wahnvorstellungen zu erringen waren, die gerade auch hierzulande allzu viele BefürworterInnen gefunden und zahllose Opfer gefordert haben.

Vor diesem Hintergrund waren die ablehnenden politischen Reaktionen auf Hofers Vorstoß erwartbar; ebenso wie der Umstand, dass der Dritte Nationalratspräsident seine Äußerungen in ihrem Gefolge entscheidend relativieren sollte und dementsprechend nunmehr weder "Änderungsbedarf beim Verbotsgesetz" erkennt, noch dafür plädiert, "dass der Strafrahmen herabgesetzt wird".
Normen im Konflikt?

Was bleibt, und in der besagten Regelmäßigkeit wohl wieder auf das Tapet kommen wird, ist der von Hofer vorgebrachte Anwurf, die angesprochenen Passagen des Verbotsgesetzes stünden in Konflikt zur Meinungsfreiheit. Auch dieser Einwand ist bekannt. Zutreffend ist er nicht. Mehr noch: Dem österreichischen Verfassungsrecht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entsprechend sind die im Verbotsgesetz inkriminierten Äußerungen schon dem Grunde nach nicht vom Schutz freier Meinungsäußerung umfasst.

Die Verfassungsordnung normiert freie Meinungsäußerung in Art. 13 Staatsgrundgesetz 1867 und in Gestalt von Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRRK), die in Österreich ebenfalls Verfassungsrang genießt; ebenso wie das Verbotsgesetz selbst, muss man hinzusetzen. Aus nationaler Perspektive ist das Verhältnis von Verbotsgesetz und Meinungsfreiheit damit nicht notwendig konfliktträchtig. Vereinfacht ausgedrückt: Was die eine Verfassungsnorm verbietet, ist von der anderen nicht geschützt. Damit aber sind zugleich Leugnung, gröbliche Verharmlosung oder Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht vom Schutz freier Meinungsäußerung nach der österreichischen Bundesverfassung umfasst.


Missbrauchsklausel


Zu dem Ergebnis gelangt man auch ungeachtet der Besonderheiten des österreichischen Verfassungsrechts, mit Art. 17 EMRK, wonach "keine Bestimmung dieser Konvention (...) dahin ausgelegt werden (darf), dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention vorgesehen, hinzielt".

Mit dieser Missbrauchsklausel als Antwort auf das Problem, das unter Toleranzparadoxon (s. unten) firmiert, verfügt die EMRK als wehrhaftes Instrument des Menschenrechtsschutzes über die Möglichkeit, solchen Akten entgegen zu wirken, die darauf gerichtet sind, ihrer antitotalitäre Ausrichtung mit den in ihr selbst zur Verfügung gestellten Mitteln entgegenzulaufen.

Zu solchen Akten, denen der Schutz der Konventionsgarantien vorenthalten ist, zählen insbesondere auch die Leugnung, die gröbliche Verharmlosung oder die Rechtfertigung des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eben weil solche Äußerungen ihrem Charakter nach darüber hinausgehen, dass "etwas sehr Dummes" gesagt wird. Vielmehr besitzen sie instrumentelle Funktion, indem sie danach trachten, die nationalsozialistische Schreckensherrschaft zu rehabilitieren und über den revisionistischen Blick auf ihre Gräueltaten die Opfer unter dem impliziten Vorwurf der Geschichtsfälschung aufs Neue zu Feinbildern zu stilisieren.

Hier aber treffen sie in Gestalt der Missbrauchsklausel auf die Abwehrreaktion eines liberalen Rechtsrahmens, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die Demokratie gegen jene zu verteidigen, die den Rechtsstaat als Trojanisches Pferd missbrauchen, um ihre Bastionen zu überwinden. Das Verbotsgesetz und die Meinungsfreiheit stehen damit in keinem Konfliktverhältnis zueinander. Denn die Freiheit, die unsere Verfassung und der europäische Grundrechtsrahmen gewährleisten in Anbetracht historischer Erfahrung und Verantwortung, wäre das erste Opfer totalitären Gedankenguts. 

(Christoph Bezemek, DER STANDARD, 13.11.2013)


Christoph Bezemek (32) ist als assoziierter Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Montag, 18. November 2013

Replik auf den Artikel “Weil wir in Österreich leben” von erstaunlich.at

Unsere Artikel rufen inzwischen einige Resonanz hervor. So haben wir anscheinend bei den BetreiberInnen von “erstaunlich.at” solchen Eindruck hinterlassen, dass diese sich bemüßigt sahen, erneut einen Artikel über uns zu verfassen.

Kurz zu Erklärung: erstaunlich.at ist ein - laut Eigenangabe unabhängiges - Internetportal, welches es sich zum Ziel gesetzt hat, “über Vorfälle oder Ereignisse zu berichten, die bei den meisten Menschen Erstaunen auslösen” (erstaunlich.at). Wir finden es an dieser Stelle erstaunlich, dass die einzige Partei, die in keinem Artikel dieses Mediums negativ erwähnt wird, die FPÖ ist und dass diese Seite von unzensuriert.at offen beworben wird, aber gut, darauf wollen wir genauso wenig näher eingehen, wie auf die schillernde Vergangenheit des im Impressum angegebenen Herausgebers. Interessierte LeserInnen mögen sich hier selber ein Bild machen.

Worauf wir gerne näher eingehen möchten, ist ein Artikel zu Heimat ohne Hass, der auf der Seite veröffentlicht wurde und die eine oder andere Recherchelücke offenbart, die wir natürlich gerne zu schließen helfen.



Hier also einige Aussagen aus dem Artikel und unser Kommentar dazu:


  • “Heimat ohne Hass verbreitet Hasstiraden”: Eine Behauptung, die von KritkerInnen unserer Seite immer wieder geäußert wird. Und wir müssen sagen: Es stimmt! An Hass findet man tatsächlich jede Menge Beispiele auf unserer Seite - allerdings nicht von uns, sondern von diversen (oft der FPÖ nahestehenden) Personen. 

    Uns scheint, einigen unterläuft der Fehler, den/die ÜberbringerIn der Nachricht mit den Inhalten der Nachricht gleichzusetzen. Um ein - zugegebenermaßen etwas ungustiöses, aber sehr plakatives - Beispiel zu bemühen: Wenn jemand ein Häufchen in ein Zimmer macht und ein anderer stellt fest, dass es stinkt, sollte man dann auf den böse sein, der die Feststellung getroffen hat, oder vielleicht auf den, der den Geruch verursacht hat?

  • “Heimat ohne Hass ist sehr islamfreundlich eingestellt”. Heimat ohne Hass respektiert alle Religionen, die sich im Rahmen der demokratischen und rechtlichen Ordnung Österreichs bewegen. Was wir nicht tolerieren, sind HetzerInnen aller Couleurs, die einer nach Religion, Ethnie oder anderen Eigenschaft unterschiedlichen Gruppe systematisch kriminelles oder moralisch bedenkliches Verhalten unterstellen.

  • “Die Seite Heimat ohne Hass wird von Uwe Sailer betrieben”:  Das ist nur bedingt richtig. Wir schätzen die Arbeit von Herrn Sailer sehr und kooperieren bei rechtlichen Angelegenheiten und beim Verfassen der Anzeigen mit ihm (sein Fachwissen ist für uns von unschätzbarem Wert). Außerdem hat er uns dankenswerterweise die Domain HeimatOhneHass.com reserviert und uns unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die redaktionellen Inhalte hingegen ist Herr Sailer weder verantwortlich, noch nimmt er Einfluss darauf.

  • “Heimat ohne Hass kritisiert, dass sich die FPÖ- Zitat- >>nicht bedingungslos für die Homosexualität erwärmen kann<<” (wir vermuten das kleine Wortspiel war nicht geplant), übersieht das gleiche Faktum aber in islamischen Ländern. Belegt wird das Ganze mit einem Screenshot von unserer Facerbook-Seite:



Zu diesem Zeitpunkt scheint die Aufmerksamkeit der KollegInnen von erstaunlich.at endgültig nachgelassen zu haben, da sich inhaltliche Fehler nun häufen:

Eine Verbindung zwischen Heimat ohne Hass, islamischen Ländern und Homosexualität besteht zu diesem Zeitpunkt nur in den Köpfen der MitarbeiterInnen bei erstaunlich.at. Von Heimat ohne Hass gab es keinen entsprechenden Kommentar. Der Kommentar, der uns fälschlicherweise zugeordnet wird, stammt tatsächlich von einer Userin, wie man hier erkennen kann:

Quelle: Facebook-Seite Heimat ohne Hass



Nun hätten die KollegInnen aber nur ein Posting weiter scrollen müssen, dann hätten sie tatsächlich einen Kommentar von Heimat ohne Hass zu der Debatte gefunden (wie auf dem Screenshot erkennbar wurden beide Kommentare relativ kurz hintereinander getätigt):


Quelle: Facebook-Seite Heimat ohne Hass



Interessant übrigens auch, dass die Userin S., die die “Debatte” auf HoH losgetreten hat, in der Facebook-Freundesliste des im Impressum von erstaunlich.at angegebenen Betreibers auftaucht.

An dieser Stelle wollen wir uns nun wieder den auf erstaunlich.at getroffenen Schlussbemerkungen anschließen: Es kann jedermann und jederfrau selbst überlassen bleiben, was von Heimat ohne Hass zu halten ist, die Fakten liegen unseres Erachtens eindeutig genug auf dem Tisch. 

Abschließend würden wir uns freuen, wenn erstaunlich.at den Beweis antreten könnte und uns die konkreten Beispiele zeigt, die eine wenig objektive Berichterstattung unsererseits nahelegen.  Über die in dem Artikel von erstaunlich.at verbreiteten Fehler breiten wir hingegen lieber mal gnädig den Mantel des Schweigens.