Samstag, 14. September 2013

Seit 21h online.

Leider muss auch weiterhin HC Strache auf seiner eigenen Facebook-Seite vor dem rechten Rand beschützt werden. Der hier sichtbare Kommentar stand bis zu unserer Veröffentlichung seit 21 Stunden als Kommentar unter diesem Thread.


Dies lässt eigentlich nur zwei Erklärungen zu:

  1. Herr Strache und seine Admins dulden solche Aussagen und heißen sie damit insgeheim gut.
  2. Herr Strache und seine Admins sind nicht in der Lage, die Facebook-Seite in angemessener Weise zu administrieren und hetzerische Posting in zumutbaren Zeiträumen zu löschen.
Screenshot / (C) Facebook Inc.
Freitag, 13. September 2013

Gast-Kommentar von Hans-Henning Scharsach

LIEBE FREUNDE !

Es ist wichtig, vor der Wahl über das wahre Gesicht der FPÖ zu informieren. 

Darum meine Bitte: 
Macht eure Empörung über den Rassismus der Strache-FPÖ öffentlich, tut etwas gegen die Politik der Feindbilder, der Ausgrenzung, der Lüge und Verleumdung, der braunen Geschichtsfälschung. Empört euch gegen Kriminalität und Korruption. Helft mir, meine Empörung zu verbreiten. Schreibt Postings und Leserbriefe, protestiert, demonstriert und leistet damit einen Beitrag zur Verteidigung der politischen Kultur in diesem Land.

FREUNDE HABEN MICH GEFRAGT, warum ich mich so sehr bemühe, die Vernetzung von FPÖ und Neonazi-Szene zu dokumentieren. Antwort: Weil es die Medien nicht tun. 


Ein Beispiel: Die OÖ Nachrichten geben FPÖ-Landesparteiobmann Michael Haimbuchner mehr als eine halbe Seite und ein großformatiges Foto, um über seine „Gefühle für Österreicher und Zuwanderer“, sein Verständnis von „Nächstenliebe“ und sein „Leben als Katholik‘“ zu sprechen. Die Frage nach Parteimitgliedern am rechten Rand wird ganz am Schluss gestellt. Haimbuchners Antwort: „Wenn einer wo anstreift, wo er nicht anzustreifen hat, dann hat er in der Partei nichts verloren.“ Die Interviewerin lässt das so stehen, ohne nachzufragen. 


Daher hier die Ergänzung:


  • Haimbuchner ist stellvertretender Vorsitzender des rechtsextremen, verfassungsfeindlichen Witiko-Bundes, der für ein wiedervereinigtes Großdeutschland kämpft. Im Vereinsorgan „Witiko-Brief“ finden sich Textstellen wie diese: „Zu den gewaltigen Geschichtslügen der jüngsten Vergangenheit zählen sie sechs Millionen ermordeten Juden“.
  • Vom Linzer Klubobmann Sebastian Ortner war bekannt, dass er Gottfried Küssels VAPO (Volkstreue außerparlamentarische Opposition) angehörte. Zurücktreten aber musste er erst, als ein Video von ihm auftauchte, auf dem zu sehen ist, wie er den Mord an Demokraten trainiert hat.
  • Dem Linzer Stadtrat Detlef Wimmer hat das Heeresnachrichtenamt die Offizierslaufbahn wegen seiner Kontakte ins Neonazi-Milieu verweigert.
  • Elmar Podgorschek, Spitzenkandidat der FPÖ in Oberösterreich, nimmt an der Traditionspflege der Waffen-SS teil, die Gerichte als nationalsozialistische Verbrecherorganisation einstufen.
  • Klubobmann Günter Steinkellner, dessen Burschenschaft „Corps Alemannia Wien zu Linz“ SA-Sturmführer Horst Wessel nie aus ihrer Mitgliederliste gestrichen hat, bedient sich der klassischen Nazi-Taktik der Täter-Opfer-Schuldumkehr, indem er Antifaschisten als die „neuen Faschisten“ bezeichnet.
  • Der Welser Vizebürgermeister Bernhard Wieser unterstützte mit seiner Unterschrift die Neonazi-Liste „Nationale Volkspartei“.
  • Das gleiche tat der Linzer FPÖ-Gemeinderat und Landesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer Manfred Pühringer, der sich in deutlicher SS-Anspielung „Ehre, Treue, Vaterland“ auf seinen Bauch tätowieren ließ.
  • Der FPÖ-Politiker Wolfgang Kitzmüller fordert „ab mit den Schwuchteln hinters VOEST-Gelände“, wo sich einst ein Außenlager des KZ Mauthausen befand. Auf Facebook sind FPÖ-Politiker mit Neonazis befreundet, die ihre Seiten mit Hakenkreuzen, SS-Runen, Hitler- oder Hess-Bildern schmücken.
  • Als einziger Landeschef duldet Haimbuchner Doppelmitgliedschaften des FPÖ-Nachwuchses mit dem neonazistischen „Bund Freier Jugend“. Funktionäre des Ringes Freiheitlicher Jugend nehmen an Neonazi-Feten teil, fordern „Freiheit für Küssel“, setzen sich für verurteilte Nazi-Verbreicher ein, werben für Neonazi-Seiten und Neonazi-Bands, grüßen auf Facebook mit „einem donnernden Heil aus der Ostmark“, fordern die Streichung des NS-Verbotsgesetzes, drohen Antifaschisten mit Gewalt… und, und, und. 

Haimbuchner hält das alles für harmlos. Ist es das?

Mario Eustacchio - Gastkommentar von Uwe Sailer


So ein Sicherheitsstadtrat hat es schwer, besonders Mario Eustacchio aus Graz, weil er ja auch noch der FPÖ angehört. Der Herr Stadtrat hat sich ja selber die Aufgabe übertragen, für die Sicherheit in Graz verantwortlich zu sein, also für Recht und Ordnung zu sorgen in so einer Großstadt. Und da kann es schon mal passieren, dass die eigene Ordnung etwas in Unordnung gerät. Zumindest hat es den Anschein für jene, die so gemeinhin als Außenbetrachter eingestuft werden. Die ihre Informationen z.B. aus Zeitungen beziehen, vielleicht sogar aus der links-linken Systempresse, wie es uns die echten rechten "Heimattreuen" immer einzureden versuchen.

Jedenfalls gibt es da im Internet auf Facebook und neuerdings sogar als Blog eine Vereinigung, die sich "Heimat ohne Hass" nennt, oder kurz "HoH", und die "staatstragende Partei FPÖ" vor dem rechten Rand beschützen will.

Und so eine Schutzbedürftigkeit ergab sich doch glatt vor der streng geheimen angeblichen Sympathieseite "Wir stehen zur FPÖ!" , die von FPÖ Mandataren administriert wurde und in der es nur so von FPÖ-Politikern wimmelte. Dort wurde ordentlich gerotzt, so gegen Ausländer und gegen den Islam, dass der vernichtet gehöre, so mit Benzin und Bomben und Knüppeln und überhaupt, weg damit ! "HoH" sah sich in die Pflicht genommen, brachte die Gruppe zum Schutze der "staatstragenden Partei" auf und veröffentlichte die Hasspostings, aber wirklich nur zum Schutze der FPÖ, in der Wochenzeitung NEWS, im Internet und Tageszeitungen.

Wem das gar nicht gefiel, war der Sicherheitsstadtrat der FPÖ in Graz. Immerhin sei er für die Sicherheit zuständig und nicht "HoH" und er könne doch nicht wissen, wo er überall Mitglied sei. Er habe mit der Seite "Wir stehen zur FPÖ!" nichts, aber schon rein gar nichts zu tun. Anstatt sich zu bedanken, schimpfte er. So ein Undank! Und als er von seinem Grazer Koalitionspartner, der ÖVP, von Klubchef Kurt Hohensinner in der Kleinen Zeitung am 23. 08.2013 öffentlich gerügt wurde, dass Eustacchio unverzüglich hätte die Staatsanwaltschaft einschalten müssen, damit solche Widerwärtigkeiten aus dem Netz verschwinden, und Hohensinner zu seinem Paktpartner FPÖ auf Distanz ging, wurde es dem Eustacchio doch wirklich etwas schwummrig. Er ließ wieder - zwar erst am 30. 08 2013 - in der Kleinen Zeitung ausrichten, dass er nun gegen den Datenforensiker Uwe Sailer Klage einreichen werde, da ja der behauptet habe, er, Eustacchio, hätte Hetz-Postings gegen Muslime und Juden gelesen und für gut befunden. Das stimme aber nicht, sagte Eustacchio und will das mit seinem Facebook-Protokoll beweisen.

Nun mit der Klage wird es vorläufig noch nichts. Ein Brieferl flatterte mir ins Haus von der Rechtsanwaltskanzlei Lehofer & Lehofer aus Graz, Kalchberggasse 6. Darin steht, dass ich Herrn Eustacchio eines unehrenhaftes Verhalten beschuldigt habe und das zweifelsohne geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen. Nun, ich habe persönlich eigentlich nie etwas gegen Eustacchio vorgebracht, nur der Kurier schrieb, dass der Sicherheitsstadtrat in der geheimen Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" aktiv tätig war, weil das aus der Anzeige, die Sailer an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet hatte, eben so hervorgehe.

Dem Anwalt, der schon einmal gegen mich verloren hatte, dämmerte da auch etwas, weshalb er sein Schreiben mit dem Satz beendete: "Sollten Sie durch die Tageszeitung Kurier unrichtig zitiert worden sein, so bitte ich ebenso um Mitteilung."

Also, wer soll da jetzt wirklich verklagt werden? Ich, der gegenüber Eustacchio nie direkte Äußerungen gemacht hat, oder der Kurier, weil der Redakteur möglicherweise ein Interview von mir falsch wiedergegeben hat? Und weil es der Herr Rechtsanwalt nicht so genau weiß, will er das nun von mir wissen, um zu wissen, wen er denn nun wirklich verklagen muss, wenn der Eustacchio klagen will, weil ihn der Paktpartner ÖVP gar so aggressiv angegangen ist und es dem Eustacchio ganz schummrig wurde und er, Eustacchio, zu seiner Unschuld doch etwas habe sagen müssen, dass er es eben nicht war, weil ihm eben nichts besseres eingefallen ist, als alles abzustreiten . Und was ist jetzt, Herr Eustacchio, wenn doch tatsächlich bewiesen werden könnte, was wir ja können, dass sie tatsächlich noch vor Medienveröffentlichung aktiv auf facebook in der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" agierten und wir sie nur davor bewahren wollten? Klagen Sie dann die Administratoren der Gruppe ?

Es ist gar nicht so leicht, die Sicherheit zu wahren, wenn es schon im eigenen Leben schwer fällt. Anbei der Scan des Rechtsanwaltsschreibens.

Uwe Sailer

Linz, 12. Sept. 2013






Seite 1

Seite 2

Unterlassungserklärung







Posting von Hans-Henning Scharsach

LIEBE FREUNDE. Es ist wichtig, vor der Wahl über das wahre Gesicht der FPÖ zu informieren. Darum meine Bitte: Macht eure Empörung über den Rassismus der Strache-FPÖ öffentlich, tut etwas gegen die Politik der Feindbilder, der Ausgrenzung, der Lüge und Verleumdung, der braunen Geschichtsfälschung. Empört euch gegen Kriminalität und Korruption. Helft mir, meine Empörung zu verbreiten. Schreibt Postings und Leserbriefe, protestiert, demonstriert und leistet damit einen Beitrag zur Verteidigung der politischen Kultur in diesem Land.


Und wieder eine rechte Gruppe weniger ...

Wir geben bekannt, dass wir erneut eine rechte Gruppe erfolgreich übernommen haben. Diesmal war es die Gruppe "FPÖ vs. Islamfaschisten".

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Wir haben die Gruppe nach einer kompletten Datensicherung am 13. September um 08:45 Uhr morgens aufgelöst, nachdem wir mehrere mutmaßlich strafrechtlich relevanten Postings sichern konnten. Diese werden im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft übermittelt.

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Die Gruppengröße betrug 251 Mitglieder.

Wie funktioniert eine solche Übernahme?

Jede Facebook-Gruppe hat für gewöhnlich einen oder mehrere Admins. Doch in seltenen Fällen ist der Admin besonders schlau und nimmt sich selbst die Rechte, als Admin tätig zu sein. Dann hat man eine Gruppe, in der sich jeder andere selbst zum Admin ernennen kann. Danach hat man freie Hand und kann die Gruppe schließen. Der eigentlich schwierigste Teil ist, dass man selbst Mitglied in der Gruppe sein muss. Dafür haben wir einen Fake-Account eingeschleust, der im Anschluss einen unserer Aktivisten hinein ließ und dieser sich selbst zum Admin ernannte.

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Donnerstag, 12. September 2013

Spioniert die FPÖ mittels dem Verein VPT politische Gegner aus?

Einen Fake-Account wie Rudi Bechwaltzer zu betreiben und gleichzeitig nichts illegales zu machen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Ein Teil seiner Tarnung war, sich bei Andrea Kellner (einer der Administratorinnen der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" anzubiedern und dort einen "Doppelagenten" zu spielen und zu behaupten das er "Heimat ohne Hass" kurzfristig infiltriert hätte. 

Sehr interessant waren für uns die darauf folgenden Tage, in welchen wir mehrere rechte Fake-Accounts im Vorhof stehen hatten, und deren Profile genau analysieren konnten. Auch waren die Gespräche darüber aufschlussreich. Diese gingen von "wos wüst bei den scheiß linken?" bis hin zu einem ausführlichen Gespräch mit Andrea Kellner die dabei sehr hochspannende Details offenbarte:
Screenshot / (C) Facebook Inc.

Wer ist der Verein VPT und was macht er?

Laut der Beschreibung von VPT auf deren Homepage selbst soll dieser ein gemeinnütziger Verein sein. Aber auf der Seite finden sich kleine aber feine Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang...

Dazu muss auch gesagt werden, dass es ohne der Unterstützung der österreichischen Partei FPÖ und deren Obmannes es gar nicht möglich gewesen wäre, hier derart effizient zu arbeiten. Das war auch die politische Partei, die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt und gehandelt hat.
Quelle: http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/27_27/News.html?detail=296
Im Klubreport "Informationen des Freiheitlichen Klubs im Wiener Rathaus" wird der Verein VPT ebenfalls extra zitiert:

Nicht SPÖ-nahe Vereine haben es hingegen extrem schwer. Beispiel VPT - Verein zur Prävention unerlaubter Werbeanrufe und Telefonbetrug, der eng mit der Polizei zusammenarbeitet, schon ein ganzes kriminelles Netzwerk in Wien aufgedeckt hat und sich auch um die Bekämpfung von Spielsucht kümmert. Bis heute finanziert sich der Verein nur durch private Sponsoren, ein Ansuchen bei der Stadt für einen geringen Förderbetrag wurde kurzerhand abgewiesen.
Quelle: http://www.fpoe-wien.at/fileadmin/Content/Wien/Bilder/Klubreport/122011/Klubreport122011.pdf

Auch in "Wirtschaft Aktiv, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender" wird der Verein explizit erwähnt. Auch in einer Aussendung der FP Politikers Wolfgang Jung wird der Verein sehr interessant erwähnt...

Quelle: Screenshot

Scheinbar farblos ist die Homepage des VPT...

Der Verein VPT
wurde 2010 in Wien als gemeinnütziger Verein gegründet.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Aufklärung und Hilfestellung rund um die Thematiken "Telefonabzocke", "Gewinnspieleintragungsservices", "illegale Mehrwert-SMS", "Lottospielgemeinschaften" und "Hilfe bei Spielsucht", sowie die Einrichtung aktiver Maßnahmen und Veranstaltungen im Bereich der Prävention betreffend.

Wir werden immer wieder gefragt, warum wir uns so engagieren. Die Antwort ist eigentlich eine Gegenfrage: Warum engagieren sich nicht viel mehr Menschen für die Hilfe an Opfern, die in eine Abzockfalle geraten sind und selbst keinen Weg raus finden?

Tatsache ist, dass eine Vielzahl an älteren Menschen von diesem Übel betroffen sind und wenig, oder gar keine Hilfestellung erfahren. Dabei haben wir es diesen Menschen zu verdanken, dass wir heute überhaupt in der Lage sind ein Leben mit Qualität zu führen!
Mit ein Grund für diesen Wohlstand ist auch der Artikel 17 Ziffer 2 der UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948 (die allgemeine Erklärung der Menschenrechte), der einer unserer Leitsätze ist: "Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."
Quelle: http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/2_2/%C3%9Cber_uns.html

Das Impressum des VPT...

Verein VPT - Impressum
Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug, sowie zur Spielsuchthilfe
Zuständigkeit: Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten
ZVR 172182269, A- 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 11
Besuche sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Tel.: +43 (0) 1 233 233 023
...
Quelle: http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/10_10/Impressum.html

Resümee

Eine direkte Verbindung lässt sich nicht nachweisen, jedoch sind die Verbindungen zwischen der FPÖ und dem VPT mehr als eigenartig. Weshalb schreibt die Frau Andrea Kellner von diesem und es finden sich haufenweise Verbindungen zwischen der FPÖ und dem VPT jedoch nicht mit anderen Parteien?
Wir werden weiter dran bleiben und versuchen da noch etwas tiefer abzutauchen.

NEWS-Artikel: Die Facebook Nazis der FPÖ (Teil 2)

Wir haben von NEWS die Freigabe erhalten, beide Artikel welche als Druck erschienen sind hier auf unserer Seite zu posten.

Artikel 2, Erscheinungsdatum 29.8.2013


Link zum PDF: http://docs.com/VK7Y
Bei einem Anzeigefehler einfach die Seite aktualisieren ODER den Link direkt aufrufen.
Mittwoch, 11. September 2013

NEWS Artikel: Die Facebook Nazis der FPÖ

Wir haben von NEWS die Freigabe erhalten, beide Artikel welche als Druck erschienen sind hier auf unserer Seite zu posten.


Artikel 1, Cover-Story. 22.08.2013

Link zum PDF: http://docs.com/VK7W
Bei einem Anzeigefehler einfach die Seite aktualisieren ODER den Link direkt aufrufen.




Dienstag, 10. September 2013

Aus der Gruppe "NSA Austria"

Wie im zweiten NEWS Artikel beschrieben, gibt es abseits der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" noch eine weitere Gruppe mit dem Titel "NSA Austria, Heimatschutz Österreich"

Screenshot / (C) Facebook Inc.

In dieser wurde vor der NEWS Veröffentlichung so manch Skurriles besprochen. So sendete einer der Administratoren der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" eine "Anzeige" gegen SOS Mitmensch wegen folgender Inhalte:

Quelle: http://www.sosmitmensch.at/site/home/article/635.html

Das Bild, das angeblich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mit Adolf Hitler in Zusammenhang bringt, ist leider nicht mehr auf Facebook verfügbar. Allerdings haben wir das PDF der Email gesichert, welche der Admin Reinhard K. an diverse Stellen und Medien gesandt hat. Darunter zum Beispiel:

  • Bundesministerium für Inneres in diverse Fachbereiche
  • Staatsanwaltschaft Wien
  • NS Meldestelle
  • Redaktion der Zeitung "Die Presse"
  • Redaktion der Zeitung "Kronenzeitung"
  • Zeit im Bild



Jetzt sollte man sich fragen, warum bloß keiner der Empfänger jemals darüber etwas berichtet hat. Die Antwort ist relativ einfach: weil es wiedereinmal ein kompletter Humbug ist. Aber was konnten wir daraus lernen? Das Reinhard K. nicht nur Administrator der Gruppen "Wir stehen zur FPÖ!" und "NSA Austria" ist, sondern unter anderem mit dem Pseudonym "Stimme des Volkes" und der gleichnamigen Facebook-Seite in Verbindung zu bringen ist.

Juristische Kurzbewertung:

Immer wenn der Herr K. oder sein alter Ego, die Frau P., beginnt mit Paragraphen wild in der Gegend zu fuhrwerken, überkommt es mich und ich MUSS meinen Senf dazugeben. Es ist quasi ein zwanghaftes Verhalten meinerseits, vielleicht kann ich ja dem Herrn K. die Kosten für meine immer wahrscheinlich werdendere Psychotherapie verrechnen.

Aber ich mach es heute eh kurz, keine Panik!

Zuallererst beschäftige ich mich mit dem Vorwurf der Wiederbetätigung gegenüber SOS Mitmensch, was ja an und für sich schon ein Hohn ist. Aber ich versuche sachlich zu bleiben. Wenn das bloße Verwenden des Fotos von Adolf Hitler oder anderer NS-Verbrecher, bereits den Tatbestand der Wiederbetätigung nach Art 3 ff des NS-Verbotsgesetzes erfüllen würde, dann wäre der derzeit wohl grösste und fanatischte Nazi im deutschsprachigen Raum der deutsche Historiker Guido Knopp! Ebenso wären alle Verfasser und Verleger von Schul- und Sachbüchern nach dieser Norm zu belangen.
Es kommt auch immer auf den inhaltlichen Kontext an! SOS Mitmensch eine Nähe zum Nationalsozialismus zu unterstellen, ist an den Haaren herbeigezogen, und für jeden, der die Arbeit von Alexander Pollak und KollegInnen kennt ein Affront!
Ich persönlich lehne solche Vergleiche im Großen und Ganzen ab, da meines Erachtens die Verbrechen des NS-Regimes relativiert werden, zum Beispiel im Kontext mit dem von Herrn K. beanstandetem Bild der Innenministerin! Aber, es ist KEINE Wiederbetätigung! SOS Mitmensch hat weder verherrlicht noch verharmlost!

Besonders entzückend fand ich die Anschuldigung, SOS Mitmensch würde die NR-Wahl 2013 versuchen zu manipulieren und zu fälschen. Jeder halbwegs seiner Sinne mächtiger Mensch wird erkennen, dass die von SOS Mitmensch abgehaltene "Pass-egal-Wahl" als politisches Protestmittel gegen die Wahlordnung der Republik Österreich zu verstehen ist. Der Normenkomplex des StGB der sich mit der Fäschung und Manipulation von Wahlen beschäftigt, beschränkt sich aber ausschließlich auf ordnungsgemäß ausgeschriebene und kundgemachte Wahlen. Die Argumentation des Herrn K. erinnert mich an einen Prozess in Deutschland vor einigen Jahren als der, unter der Abkürzung "JBO" agierenden Rockband untersagt wurde, den vollen Namen "James Blast Orchester" zu führen, da sich die Anhänger von James Last eventuell in die Irre geleitet fühlen könnten. JBO nahmen das Urteil mit Gelassenheit hin, allerdings nicht ohne die spitze Anmerkung, dass dieses Urteil auf den Gemüts- und Geisteszustand der James Last Fans schliessen lasse.....gleicher Gedanke kam mir, als das Posting von Herrn K. las.

Abschließend sei noch angemerkt, dass die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung, die mit "Stimme des Volkes" unterfertigt wäre, unter Umständen nicht hundertprozentig ernst genommen hätte!

MfG
Manfred WALTER

Auch interessant ist, dass dort eine FPÖ Funktionärin brav mitkommentierte und dieses Treiben scheinbar unterstützt.

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Den gesamten Sachverhalt werden wir in den nächsten Tagen zusammenfassen und an SOS Mitmensch übermitteln. Schließlich wird von Herrn Reinhard K. mutmaßlich versucht, SOS Mitmensch anzupatzen.


Wiedermal über Heimat ohne Hass

Es ist immer wieder belustigend zu sehen, wie unsere Arbeit beim rechten Rand ankommt. Nun diskutieren 3 Admins der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" über "Heimat ohne Hass"...

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Interessant ist vor allem die angebliche Zuordnung zur Keppler-Universität Linz. Der Verfolgungswahn muss mutmaßlich schon stark ausgeprägt sein, dass man wegen derer Studie zu den FPÖ Wahlplakaten (siehe Link) zu dem Schluss kommt, dass diese Universität daran beteiligt sein soll.

Bawekoll

Im Gegensatz zu Bawekoll liegt uns sehr viel an der Anonymisierung der Personen. Aber wenn Frau J. möchte, können wir gerne in Zukunft Ihren Namen voll ausschreiben. (Frau J. - bitte senden Sie uns jedoch Ihre Freigabe dazu per PN auf unsere Facebook-Seite).

Zum Impressum: 

Die Domain HeimatOhneHass.com wird von Herrn Sailer bereitgestellt, der redaktionelle Teil obliegt jedoch der Internet-Initiative "Heimat ohne Hass". Sinnerfassendes Lesen würde Herrn Reinhard K. (einer der Admins von "Wir stehen zur FPÖ!") gut tun - denn dieser war bis zum zweiten Artikel von NEWS der festen Überzeugung, wir würden seinen Namen niemals herausfinden da ja Herr Sailer kein Administrator bei Facebook wäre. Tut uns leid Herr K. da haben Sie sich geirrt. 

FPÖ-Obmann wegen Verhetzung verurteilt

LICHTENWÖRTH / Weil er eine hetzerische Homepage verlinkt hat, wurde Lichtenwörther FPÖ-Ortsparteichef nicht rechtskräftig verurteilt.

Erst kürzlich hat eine FPÖ-Facebook-Gruppe wegen rassistischer Postings für Schlagzeilen gesorgt. In einem anderen Fall gibt es nun ein Urteil: Der bisherige FPÖ-Ortsparteiobmann in Lichtenwörth, Heimo Borbely, ist wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Er soll im heurigen Frühjahr auf der Facebook-Seite seiner Ortspartei einen Artikel geteilt haben, dessen Grundaussage „Türken dürfen Kinder vergewaltigen“ war.

„Ich warte, wie das Verfahren ausgeht“
Borbely hatte damals gegenüber der NÖN betont, die Anzeige sei überflüssig, er habe den Beitrag auch gelöscht. Offenbar hat das Gericht das anders gesehen – und ihn nach § 283 (Verhetzung) verurteilt, wie Gerichtssprecher Hans Barwitzius bestätigt. Borbely hat gegen das Urteil Berufung eingelegt: „Meine Funktion als Obmann der FPÖ Lichtenwörth habe ich ruhend gestellt. Ich warte, wie das Verfahren ausgeht, dann sehen wir weiter.“

Quelle: NÖN

Interessant ist das ganze vor allem in folgendem Zusammenhang...

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Wir haben uns gefragt, was wohl der Grund sein möge für diese Frage. Jetzt wissen es wir aus den Niederösterreichischen Nachrichten. Laut der NÖN hat er mutmaßlich strafrechtlich relevante Postings auf Facebook hinterlassen. Eines muss man ihm lassen - in der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" hat er nichts Strafbares gepostet, dafür bei umso mehr Dingen mutmaßlich weggesehen wie so viele andere Funktionäre auch.


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Screenshot / (C) Facebook Inc.



Die FPÖ Lichtenwörth beantwortete diese Causa im übrigen damit...
2 WOCHEN ALTE NEUIGKEITEN In der NÖN !Da dürfte der Stoff gegen die FPÖ ausgegangen sein.Wen ein Milliardär mit eigener Partei die Todesstrafe für Menschen fordert kratzt es keinen.Dann "TEILT" ein kleiner Mitarbeiter einer Partei, natürlich der falschen Farbe angehörend,in seinem Zorn über Kindesmissbrauch unvorsichtiger Weise und ohne böse Absicht einen Artikel,wird nicht rechtskräftig verurteilt und schafft es denoch 2 Wochen später auf das Titelblatt eines schwarzen Bezirksblattes. Vielleicht hätte er auch sagen sollen "Das war seine persönliche Meinung" Im Wahlkampf ist alles erlaubt aber eben nicht für jeden.


Screenshot / (C) Facebook Inc.



Wer sich nun denkt, das wäre das Ende der Geschichte der irrt gewaltig. Es werden Texte über den "Volkstod" geliked. Dazu gibt es einen interessanten Artikel auf Wikipedia:
Die Unsterblichen waren eine Kampagne, die von Neonazis durchgeführt wurde und deutschlandweit Anwendung fand. Dabei formierte sich ähnlich einem Flashmob eine Anzahl von bis zu 300 Teilnehmern, die mit weißen Masken, meist des Nachts, dann mit Fackeln, einen Aufmarsch durchführten, der nach wenigen Minuten wieder aufgelöst wurde. Diese Methode wurde erstmals von den Spreelichtern, einer Gruppierung innerhalb der im Juni 2012 verbotenen Widerstandsbewegung in Südbrandenburg, genutzt. Diesen Aufmärschen folgte eine mediale Inszenierung über das Internet, die eine breite Wirkung zu erzielen suchte.
Die völkische Ideologie drückt sich in der Rede vom vermeintlich drohenden „Volkstod“ und dem medial aufgearbeiteten Aktionsmodell der Gruppierung aus. Ihre Aktionen dokumentierten sie in professionell gemachten Videos, die sie über rechtsextreme Websites verbreiteten. Zudem nutzen sie Social-Media-Plattformen für die Verbreitung.



Screenshot / (C) Facebook Inc.

Zur "Austria Defence League" und dem Verfassungsschutz. Ein Gastkommentar von Uwe Sailer


Was wurde aus Austria Defence League? 

Die Seite ist noch immer online, zwar etwas zurückhaltender, aber die Zielorientierung ist dieselbe geblieben. Die Anzeige habe ich am 05. August 2013 an die STA Linz eingebracht und am 09.August 2013 nachgesetzt. Die Tageszeitung "Kurier" brachte am 12. August 2013 einen großen Artikel dabei wurde auch "Heimat ohne Hass" erstmals vorgestellt. 



Was geschah bisher mit der Anzeige?
Die Staatsanwaltschaft Linz übermittelte meine Sachverhaltsdarstellung augenblicklich an die Polizei, wo sie zwei Tage später beim LV-OÖ (Verfassungsschutz) landete. Und was passierte? NIX. Kurier fragte nach, der Leiter des LV-OÖ gab an, dass noch überlegt werde, eine Besprechung mit der Staatsanwaltschaft stattfinden werde, eine Hausdurchsuchung beantragt werde und man so gegen Ende August 2013 zuschlagen werde. Der Kurier möge bis dahin mit der Berichterstattung zuwarten. Und was passierte: NIX



Am Freitag den 07.September 2013 wurde mir, so hinter versteckter Hand mitgeteilt, es ist noch immer NIX passiert, aber eine Hausdurchsuchung sei weiterhin angedacht. Die Sache mit der Bombe sei ja doch arg , so mit "Wir zünden auch eine Bombe inmitten der Moslems !!!" [siehe link


Jeder vernünftige Bürger fragt sich den stereotypen Satz: 

"Muss erst etwas passieren, damit was passiert beim LV-OÖ". Angeblich herrsche Personalmangel beim LV-OÖ. Aber das sage ich ja schon seit 2009 wo sie von 5 Mitarbeitern auf 3 Mitarbeiter "absysthematisiert" haben, weil - eh schon wissen - es gibt ja keinen Rechtsextremismus in Österreich. Bin gespannt, wann bei ADL was passiert. Der Kurier wird berichten.

Uwe Sailer, Linz 09.09.2013





Im Brotberuf versieht Uwe Sailer heute seinen Dienst als einfacher Beamter. Doch daneben hält er privat seit Jahren die Neonazi-Szene mit Anzeigen auf Trab. Dabei hätte er einst als gelernter Tischler den Betrieb des Onkels übernehmen sollen. "Aber es gab einen lustigen Kriminalbeamten im Freundeskreis, da hab ich gedacht, ich bewerbe mich dort", sagt der 56-Jährige dem Standard. 1978 begann er mit 22 in seiner Heimatstadt Linz bei der Polizei. Im zweiten Bildungsweg machte der Kripobeamte Matura und die Ausbildung zum Datenforensiker. Datenforensik ist digitale Spurensuche im Internet und auf Datenträgern. 2003 wurde Sailer Österreichs erster Sachverständige für Datenforensik und gründete die Firma datenforensik.at, die er mit seiner Frau betreibt. "Wir arbeiten ausschließlich fürs Gericht", betont er. Die Kripo Linz erlaubte Sailer die Nebentätigkeit unter der Bedingung, dass man ihn auch konsultieren dürfe. 2009 betrieb die FPÖ im Zusammenhang mit Recherchen Sailers über Rechtsextreme seine Suspendierung und brachte ihn als "Spitzel" vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Sailer wurde voll rehabilitiert. Auch über 50 Anzeigen gegen ihn verliefen für die FPÖ erfolglos. 2011 sagte er im Standard, man könne die Betreiber der Neonazi-Site Alpen-Donau.Info längst dingfest machen, doch der Verfassungsschutz ignoriere Hinweise. 2013 bekam Sailer den Ute-Bock-Preis für Zivilcourage. "Mein Vater wollte kein Kanonenfutter für Hitler sein, die Oma wurde von den Nazis in den Suizid getrieben", sagt er, "das prägt." (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 24.4.2013)
Montag, 9. September 2013

Wenn man es nicht mit eigenen Augen sehen kann, glaubt man es kaum....

Folgende Diskussion fand in der Facebook-Gruppe "FPÖ" statt. Diese ist seit mehreren Monaten auf "Geheim" gestellt - deshalb braucht sich auch niemand die Mühe machen, sie zu finden. Die Mitgliederanzahl beträgt 2.286 Mitglieder. Einer der Admins ist der stellvertretende Schriftführer der FPÖ Schwechat Odo Döschl.
Protokoll aus der Gruppe "FPÖ" (geheim) über das Verprügeln von Mädchen
Screenshot / (C) Facebook Inc.

Martin B.:
habe heute das neue hundehalstuch bekommen.mußte es meinen 40kg pitt gleich unhängen und gassi gehen.2türken konnten ihr maul nicht halten und beschimpften mich als nazi.ich erklärte ihnen daß mein hund auch ein nazi wäre.einer meinte er würde mir etwas ausreißen.einfacg göttlich.ich gab den hund kommando,er stellte sich auf legte die pfoten auf die schultern des jünglings und knurrte.sie mußten sich bei meinen hund entschuldigen,2türken wohlgemerkt.nach einigen hin und her entschuldigten sie sich beim hund,ich ließ ihn platz machen und mußte lachen.nach einigen schimpfworten auf türkisch gaben sie fersengeld.einfach köstlich.keiner wollte mich mehr entmannen im gegenteil.

Darunter kommentieren Andreas Giezinger, FPÖ Zell am See und eine Privatperson. Diese legt jedoch mit folgendem erschreckenden Posting sofort nach:

Wolfgang R.
ALS ICH IN WIEN GEARBEITET HABE IN EINER DISCOTHEK IN AUHOF WURDE ICH MAL VON 2 SOLCHEN JUNGS UND EINEN MÄDCHEN GANZ BLÖD ANGEMACHT UND ALS DIE GÖRRE DANN HANDGREIFLICH WURDE HAB ICH DER ALTEN VOLL EINE REINGESCHOBEN UND DIE HATS SPRICHWÖRTLICH ÜBERSCHLAGEN UND DAS LUSTIGE WAR DAS DIE JUNGS IHR NICHT HALFEN SONDERN RANNTEN DAVON ICH HATTE WOHL GLÜCK DIE RICHTIGE ERWISCHT ZU HABEN ODER WAR ES ZUFALL WIE DEM AUCH SEI EIN PAAR TAGE SPÄTER TRAF ICH SIE IN PURKERSDORF AM HAUPTPLATZ DAS MÄDCHEN EINE ART SCHIENE AUF DER NASE GESCHWOLLENE AUGEN UND EINE HANDVOLL JUNGS UM IHR RUM UND DER HAMMER ICH DACHTE IN DEM MOMENT ABER HALLO JETZT GIBTS WAS AUFS MAUL L NE GAR NIX WAR SIE SCHAUTEN MICH AN KEIN WORT FIEL UND ICH HATTE MEINE RUHE SICHER HATTE ICH EIN UNGUTES GEFÜHL ABER ANDERERSEITS WARUM SOLL ICH MICH VON SO EINER BLÖD ANSPRINGEN LASSEN ABER DAS IS DAS PROBLEM IN SO EINER GROSSEN STADT NUR FÜR MICH WAR ES DER BEWEIS DIE SIND NUR IN DER MASSE STARK UND WENN DU IHNEN ENTGEGENTRITTS DANN IS AUF EINMAL SCHICHT IM SCHACH

Dieses Posting wird sogar von Andreas Giezinger (FPÖ Zell am See) noch geliked.

Doch wer nun glaubt es kann nicht mehr dicker kommen: darunter kommentierte Andrea Kellner, bekannt als Administratorin der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" welche es zwei mal in die Zeitschrift NEWS und in diverse Zeitungsberichte geschaft hat:

Andrea Kellner 
Unser Hund ist zu klein für solche Aktionen, daher übernehmen das die beiden "bösen" Fraulis 

Peter Rapp (FPÖ Gemeinderat Gallspach)
@Admins - ich möchte vorschlagen, diesen ganzen Thread zu löschen.
Oder wollt Ihr wirklich, daß diese Kampfhund- und Schlägerei-Legenden genüsslich von der Systempresse 'verwertet' werden. 
Ich seh schon die Schlagzeilen.

Auch Andrea Kellner postete munter weiter:
@Peter: Ja und Nein
Für die Systempresse: Ja - aber die schreiben sowieso was sie wollen
Ansonsten: Nein! Denn ich sehe hier nirgendwo einen Kampfhund. Solche Hunde werden für Hundekämpfe ausgebildet. Das heißt jedoch noch lange nicht, dass jeder Pitt oder auch andere Listenhunde das sind. Ich kenne einige Listenhunde, welche weit gutmütiger und vor allem weit weniger bissfreudig sind als so mancher Chihuahua oder Rauhaardackel. 
Das Gleiche gilt hier für mich: Denn auch ich z. B. bzw. das zweite Frauli könnten solchen Typen auch nur die Hände auf die Schultern legen und knurren.

Update 17:45:
Wolfgang R. legt nochmals nach....
ES GEHT NUR DARUM DAS SICH NIEMAND ETWAS GEFALLEN LASSEN MUSS EGAL VON WEM EGAL WO UND WANN ICH HAB MICH NUR VERTEIDIGT UND DAS RATE ICH JEDEN IN SO EINER SITUATION UND MEISTEN VERDIENEN DIE LEUTE PRÜGEL DIE NUR ZU SEHN UND NET HELFEN SOLCHE LÄUTEN DIE VIELLEICHT NOCH DAS HANDY ZIEHN UND VIELLEICHT NOCH EIN FOTO MACHEN WIE MAN OFT GENUG HÖHRT GENAU DAS SIND DIESE LEUTE DENNEN ICH ALLES WÜNSCHE NUR NICHTS GUTES DEN SOVIEL ZIVILCOURAGE GEHÖHRT NUN MAL HER DAS MAN MENSCHEN IN NOT BEHILFLICH IS

Update 17:57:
mittlerweile wurden die Postings von Herrn Wolfgang R. gelöscht. Aus der Gruppe scheint er jedoch nicht geworfen worden zu sein, da er munter weiter kommentierte.


Update 18:11:
nun postete auch noch Werner Königshofer (ehemaliger FPÖ Nationalratsabgeordneter) darunter...
Screenshot / (C) Facebook Inc.

Fazit: 

Ein Mann prahlt damit, ein Mädchen verprügelt zu haben und Funktionäre möchten das Posting nur gelöscht sehen, damit es nicht in den Medien aufscheint? Aber die Tat an sich wird weder kommentiert noch wird diese Person dafür von anderen Gruppenmitgliedern oder Funktionären dafür gerügt.

Pseudo-Drohungen gegen Heimat ohne Hass

Wir erhalten immer wieder sonderbare und teils sehr amüsante Nachrichten über unsere Facebook-Seite, welche uns versuchen einzuschüchtern. Eine dieser Nachrichten erreichte uns am 13. August von einer der Administratorinnen der Facebook-Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!". Auch das Posting, wo man am besten Schweineblut beziehen kann, stammt übrigens von dieser Frau. (Das Bild haben wir unten angefügt)

Da unser Sprecher und juristischer Berater Manfred Walter in der Zwischenzeit bekanntermaßen Wichtigeres zu tun hatte, ist er erst jetzt dazugekommen, zu antworten.


Screenshot / (C) Facebook Inc.


Sehr geehrte Frau P.

Ich wende mich an Sie im Namen der Administratoren der Facebook-Seiten „Heimat ohne Hass“ und „Blutgruppe HC negativ“ deren rechtsfreundliche Beratung ich übernommen habe. Zuallererst möchte ich meiner Eitelkeit und Ihren mangelnden investigativen Fähigkeiten Raum geben und anmerken, dass Sie in Ihrer Aufzählung einige relevante Personen vergessen haben, unter anderem MICH!

Ich schreibe ebenso von meinem echten (und einzigen) Profil, ich halte nichts von diesen Kindereien mit Fakeaccounts und Meldeorgien, dies als persönliche Anmerkung.

Ich finde es immer wieder interessant, wenn juristisch unbedarfte Personen mit Paragraphen um sich werfen, ohne deren Tatbestände wirklich zu kennen, und daher natürlich auch an der Auslegung scheitern.

Beginnen wir nun mit der Anfrage unsererseits, ob Sie denn berechtigt sind, das österreichische Staatswappen zu führen. Nun, in einem Punkt mögen Sie recht haben, es geht uns eigentlich nichts an, aber die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde dann doch. Welche Personen und Körperschaften das Wappen führen dürfen, ist in § 4 WapG sehr genau, in einer taxativen Aufzählung, definiert. Ihre FB-Gruppe finde ich in dieser Aufzählung allerdings nicht.

Weiters schreiben Sie nun folgendes:

„…..verletzt ihr ebenfalls das Gesetz. Jeden Tag auf euren Seiten. Und zwar folgende Paragraphen:

  • sämtliche § nach dem UrhG.
  • §297 StGB - Verleumdung
  • §111 StGB - Üble Nachrede
  • §105 StGB - Nötigung
  • §107 StGB - Gefährliche Drohung“

Um sämtliche Normen des UrhG verletzen zu können, müssten wir uns schon etwas mehr anstrengen. Aber ich vermute Sie beziehen sich vor allem auf die Normenkomplexe die sich auf die Rechte an Bildern und Texten beziehen.

Hierzu kann ich ihnen mitteilen, dass wir (BG + HoH) sämtliche übernommenen Texte ganz klar als faksimilierte Dateien einstellen, in der Regel auch mit Quellenangaben. Die Urheber der Texte haben diese ohne jegliche Absicht erstellt, diese gewerblich zu nutzen, daher entsteht durch unsere faksimilierten Ansichten keine materielle Schädigung, wir stellen diese Faksimiles ebenso wenig in der Absicht damit Erlöse zu lukrieren auf unsere Seiten, daher ist auch in diesem Punkt keine Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte festzustellen.

Die Rechte am eigenen Bild ( UrhG § 78) sind auch klar definiert. Ich rufe Ihnen gerne die entsprechende Norm ins Gedächtnis.“ Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.“

Gerade im Falle von Personen des öffentlichen Lebens legt die ständige Rechtsprechung der österreichischen Gerichte, diese Norm sehr weitläufig aus. Nachdem gerade bei PolitikerInnen davon auszugehen ist, dass sie diese Bilder selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, kann auch von einer unrechtmäßigen Verwendung nicht ausgegangen werden. (siehe dazu auch OGH 4Ob94/94) Weitere höchstgerichtliche Entscheidungen schränken die Verwendung von Bildern die Personen des öffentlichen Lebens zeigen, auf ihr Recht auf Privatsphäre ein (u.a. OGH 4Ob120/11t; 4Ob117/11a; Bsw21277/05; 4Ob51/12x ). Die Verfälschung der Bilder, vor allem seitens der Blutgruppe HC negativ wird von der Judikatur ebenso sehr großzügig ausgelegt, es wird nicht auf das subjektive Empfinden der abgebildeten Person selbst abgestellt, sondern auf die Beurteilung durch die Judikatur. Speziell die Blutgruppe HC negativ hat ihrerseits eine konkludente Zustimmung zu ihrem Tun von HC Strache selbst bekommen, als er eines der Bilder der Blutgruppe auf seiner eigenen Timeline präsentiert hat („mia san eh olle voi liab“). Damit hätten wir den Normenkomplex des UrhG, so denke ich, ausführlichst abgehandelt.

Kommen wir nun zu den von Ihnen aufgezählten strafrechtlichen Normen, nachdem Sie hier eine sehr selektive Wahl getroffen haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen auch der Inhalt der Normen geläufig ist, ich verzichte daher auf eine wortwörtliche Wiedergabe des Inhaltes.

§297 StGB – Verleumdung

Weder HoH noch die Blutgruppe würden sich einer solchen Torheit hingeben, anderen strafrechtlich relevante Taten zu unterstellen, OHNE auch den dafür nötigen Wahrheitsbeweis vor Gericht antreten zu können. Wenn also, in erster Linie auf HoH, bei anonymisierten, faksimilierten Postings eine vermutete Straftat im Begleittext erwähnt wird, dann wurde dies bereits einer kompetenten rechtlichen Prüfung unterworfen. Weiters nehmen die Administratoren beider Seiten die in Österreich in geltendem Recht stehende Unschuldsvermutung sehr ernst, eben daher auch die Anonymisierung der Personen. Sie werden auch bei größter Anstrengung und maximalem Zeitaufwand, keine Postings finden die unter den Tatbestand des §297 StGB subsumieren. Aber ich möchte Sie keineswegs davon abhalten dies trotzdem zu tun. Meine Zeit ist es ja nicht.

§111 StGB – Üble Nachrede 

Hier kann ich Ihnen ebensolches versichern, wie schon bei §297 StGB, oder etwas salopper ausgedrückt – wir sind doch nicht blöd, Mann! Wobei gerade hier die Judikatur sehr interessant zu lesen ist (falls Sie, nachdem Sie beide Pinnwände intensivst auf Verleumdung geprüft haben, Zeit haben kann ich Ihnen die Seite http://ris.bka.gv.at empfehlen). Die ständige Rechtsprechung der österreichischen Gerichte legt den §111 StGB schon grundsätzlich sehr weit aus, was ja einem Ihrer Gesinnungsfreunde zugute kam. Ich rede vom User „Da Leichtla“ der hier glimpflich davonkam, weil seine Beleidigungen und verbalen Flatulenzen im Urteil als milieubedingte Unmutsäußerungen qualifiziert wurden. Aber auch hier kommt wieder die Person den öffentlichen Lebens ins Spiel, die nach der gängigen Judikatur eben das Quentchen mehr zu ertragen hat als Otto und Ottilie NormalverbraucherIn. Ich denke das „Kellernazi“-Urteil gegen Barbara Rosenkranz ist ihnen wohlbekannt.

§105 StGB

Langsam wird’s wirklich lustig mit Ihnen. Wo Sie den Tatbestand der Nötigung in einem der Postings auf HoH oder BG gefunden haben wollen, das müssen Sie mir bitte zeigen. Falls Sie es bereits als Nötigung verstehen, wenn wir Kommentare oder Postings von anonymisierten UserInnen veröffentlichen, und diese sich dadurch „genötigt“ fühlen, sich in Zukunft in der Wahl der Worte ein wenig am Riemen zu reißen, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie die Norm gänzlich missverstanden haben und möchte noch auf Absatz 2 des §105 hinweisen, der den Einsatz dieser Mittel legitimiert, wenn dadurch Straftaten verhindert werden können. Wortwörtlich – „Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.“

§107 StGB

Kommen wir zum Höhepunkt unserer kleinen Unterhaltung! Es heißt ja eh immer, man soll sich das Beste bis zum Schluss aufheben. Auch hier zeigt sich wieder, dass ihr juristisches Wissen gegen Null tendieren dürfte, beziehungsweise sie diese Norm aus Ihrer subjektiven Sichtweise mehr als großzügig ausgelegt haben. Wenn eine der von Ihnen erwähnten Seiten, jemandem eine Anzeige oder eine Sachverhaltsdarstellung ankündigt, dann mag sich der oder die Betreffende wohl „bedroht“ fühlen, es erfüllt allerdings in keinster Weise den Tatbestand des §107StGB. Das wäre dasselbe wenn ich einen auf frischer Tat ertappten Dieb erkläre, dass ich Anzeige gegen ihn erstatten werde, und dieser mich dann eben wegen gefährlicher Drohung belangen möchte. Es tut mir leid liebe Frau P., aber hier scheitert Ihre Logik.

Zum Schluß möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass sie uns durch Ihren letzten Satz Nähe zum Nationalsozialismus unterstellen, und dies stellt tatsächlich eine strafbare Handlung dar. Nazis gab und gibt es nicht nur im Dritten Reich, es gibt sie immer noch, und sie treiben immer noch ihr Unwesen. Die NSU dürfte Ihnen ja ein Begriff sein, man kann als informierteR BürgerIn an dem Prozess eh fast nicht vorbei. Diese Umtriebe aufzuzeigen und einzudämmen haben wir uns zur Aufgabe gemacht, und wir bleiben dabei strikt im Rahmen der Gesetze.

Mfg
Manfred WALTER




Anhang:

Posting der Frau P. wo man am besten Schweineblut bezieht...
Screenshot / (C) Facebook Inc.

Sonntag, 8. September 2013

"Heimat ohne Hass" und die volkstümliche Musik - mal wieder etwas zum Schmunzeln.

Ob "Volks-Rock'n'Roller" Andreas Gabalier ein Rechter ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Dass seine Musik sich vom rechten Rand gut vereinnahmen lässt, ist jedoch eine Tatsache. Ob man diese nun mag oder nicht, hat aber hoffentlich nicht primär etwas mit Politik zu tun, und wir enthalten uns hier ganz bewusst eines Urteils. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Sollten auf dem Screenshot allerdings über diesen musikalischen Umweg Zweifel an unserem Patriotismus geäußert werden, wäre das natürlich Unsinn. Nicht umsonst führen wir das Wort "Heimat" im Namen - auf diesen hat der rechte Rand kein Monopol, auch wenn dieser es gerne so darstellt. Unser Begriff von Heimatliebe geht nämlich entschieden weiter als der von Gabaliers behaglichen Songtexten.
Aus der geheimen Gruppe "Wir stehen zur FPÖ".

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Wenn nicht sein kann, was nicht sein darf

Vor einiger Zeit gab der Verein zum Schutz demokratischer Kultur "feuermauer.org" ein Flugblatt mit Informationen über FPÖ-Obmann Strache heraus, in dem wasserdicht bewiesene Fakten aus dem Buch "Strache-im braunen Sumpf" von Hans-Henning Scharsach kurz zusammengefasst aufgezählt werden. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wird natürlich nichts davon geglaubt und man ergeht sich in Beschimpfungen der für das Flugblatt Verantwortlichen und versucht es mit der bei Freiheitlichen bis hinauf zum Obmann sehr beliebten Schuldumkehr-Taktik.
Aus der geheimen Gruppe "Wir stehen zur FPÖ".

Screenshot / (C) Facebook Inc.





"Aber der hat auch..."



Eine bei Kindern beliebte Reaktion, wenn sie bei etwas Verbotenem ertappt werden, ist es, sofort auf die Vergehen von jemand Anderem hinzuweisen. Man sollte meinen, dass erwachsene Menschen gelernt haben, mit Kritik besser umzugehen. Weit gefehlt. Auf diesem Screenshot wird auf die angeblich immer verschwiegenen, in Wirklichmkeit spät, aber längst aufgearbeiteten "braunen Flecken der SPÖ" hingewiesen, wohingegen alles, was die FPÖ mit dem Nationalsozialismus oder nationalsozialistischem Gedankengut teilweise immer noch verbindet (nachzulesen in Hans-Henning Scharsachs genauestens recherchiertem Buch "Strache - im braunen Sumpf") natürlich eine böswillige Unterstellung der politischen Mitbewerber sein muss. Aus der geheimen Gruppe "Wir stehen zur FPÖ".

Screenshot / (C) Facebook Inc.