Donnerstag, 23. Oktober 2014

Zum Hetzen optimal - Straches Facebook-Seite

Mit ca. 220.000 Likes, administriert von Strache und einem Team im Hintergrund und mit bis zu 35 Postings pro Tag, hat diese Seite die größte uns bekannte Reichweite auf Facebook in Österreich. Um die Reichweite noch zusätzlich zu erhöhen, wird bezahlte Werbung auf Facebook geschaltet, was bei einer derart großen Seite auch mal eben mehrere tausend Euro kosten kann.

Alle paar Monate scheint diese Seite in den Medien auf, da deren Besucher teils strafrechtlich relevante Kommentare hinterlassen. Menschenverachtend, verhetzend und gelegentlich sogar im Sinne des NS-Verbotsgesetzes. So finden sich auch Inhalte wie diese auf Straches Seite:


Screenshot / (C) Facebook Inc.
Screenshot / (C) Facebook Inc.
Screenshot / (C) Facebook Inc.

Die technischen Details

Auf Facebook gibt es Profile (z.B. private Personen), Gruppen und eben Seiten. Bei Profilen handelt es sich um meist private Seiten verschiedenster Menschen. Dort kann man seine Fotos veröffentlichen, alte Freunde wiederfinden und neue hinzufügen und z.B. Videos oder Statusmeldungen mit unterschiedlichen Personengruppen teilen. Bei Gruppen wiederum versammeln sich in der Regel Personen, die ein spezielles Interesse miteinander verbindet und die dort gemeinsam Inhalte, Fotos und Statusmeldungen teilen und diskutieren. Administratoren sorgen für die Übersichtlichkeit und Netiquette.

Bei Seiten wie “HC Strache” funktioniert das etwas komplexer. Man erstellt eine Seite, um Ansichten, Marken oder Neuigkeiten auf Facebook zu verbreiten und sie privaten Profilen zur Verfügung zu stellen. Mehrere Personen können unter dem Namen der Seite Inhalte teilen. Außerdem besitzt eine Seite Möglichkeiten, die weder eine Gruppe noch ein Privatprofil hat: Man kann einzelne Kommentare löschen oder sie einfach ausblenden. Wurde ein Kommentar ausgeblendet, kann er, im Gegensatz zum Löschen, vom Kommentierenden noch gelesen werden. UND - das ist der Clou an der Sache - auch die Personen aus der Freundesliste des Kommentierenden können seinen Kommentar noch sehen. Die letzte Möglichkeit des/der Seitenbetreiber ist, dass man Personen sperrt. Dies bedeutet, dass diese keine weiteren Kommentare mehr abgeben können und dass niemand mehr deren bisherige Kommentare sehen kann.

Nochmals zusammengefasst:
  • Ausblenden: nur die Person selbst und deren Freunde sehen den Kommentar
  • Löschen: der gelöschte Kommentar ist schlicht weg
  • Sperren: die Person kann nicht mehr auf der Seite kommentieren, alle bisherigen Kommentare sind weg

Nachdem wir nun die Rahmenbedingungen kurz erklärt haben, zurück zu Straches Seite

Da es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Kommentaren auf der Seite kommt, haben wir diese über mehrere Monate intensiv beobachtet und können nun zu öffentlich getätigte Aussagen Straches (bzw. dessen Teams) Folgendes belegen:

  • “Strafrechtlich relevante Inhalte werden so schnell wie möglich gelöscht”
           FALSCH
  • “Die Kommentare werden von (in Amerika) angelegten Fake-Profilen, welche provozieren wollen, gepostet”
           FALSCH
  • “Benutzer werden sofort gesperrt, wenn sie etwas Verbotenes/strafrechtlich Relevantes schreiben”
           FALSCH
  • “Bei uns ist Meinungsfreiheit wichtig und wird zugelassen”
           FALSCH
  • “Die Seite wird moderiert”
           FALSCH
  • “Die Seite ist nicht immer administrierbar, weil zu viele ‘Freunde’ auf der Seite aktiv sind”
            FALSCH
  • “Strafrechtlich relevante Kommentare werden sofort gelöscht”
            FALSCH

Wie kommen wir zu diesem Schluss?

Wie bereits erwähnt, haben wir über mehrere Monate hinweg die Seite minutiös beobachtet und zu einzelnen Postings im Minutentakt Screenshots angefertigt sowie diese dann zeitlich aufgeschlüsselt und ausgewertet. Weiters haben wir betroffene Personen angeschrieben und um Stellungnahme zu den von uns erhobenen Daten gebeten.

Wir werden nun ein Posting davon genauer beleuchten, welches folgende Eigenheiten aufweist:
  • Es wurde an einem Sonntag Nachmittag veröffentlicht
  • Es wurde bereits in diversen Medien erwähnt
  • Es ist eine große Anzahl an Kommentaren zu diesem Posting vorhanden

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Am Sonntag, 28. September um 14:39 Uhr, postete Strache auf seiner Facebook-Seite einen Zeitungsausschnitt der „Österreich“, in dem es darum ging, dass angeblich 7 Asylwerber eine Frau vergewaltigt haben sollen.


Die Reaktionen auf den Artikel waren eine Aneinanderreihung aus strafrechtlich relevanten Postings und reichten von der Forderung nach KZs bis zu diversen Gewaltaufrufen.

Bis um 19:20 Uhr wurde der Thread nicht moderiert. Danach schritt ein Admin ein und löschte diverse Kommentare von UserInnen. Diese Aktion dauerte bis um 21:00 Uhr am gleichen Abend. Seit diesem Zeitpunkt wird das Posting nicht mehr moderiert.

Wie schnell ein kontroverses Thema auf der Seite von den LeserInnen kommentiert wird, ist in folgendem Diagramm ersichtlich:






Was kann man aus dieser Grafik alles herauslesen?

  • Zwischen 14:39 und 19:20 wurde die Diskussion nicht moderiert, es wurden keine strafrechtlich relevanten Kommentare gelöscht.
  • In der Zeit zwischen 19:20 und 21:20 wurden 263 Kommentare entfernt/ausgeblendet bzw. Benutzer gesperrt. 

Wir haben uns im Detail angesehen, was genau in diesem Zeitraum ausgeblendet, gelöscht und wer gesperrt wurde. Anhand einiger Screenshots möchten wir nun erklären, was passiert ist.


Zum Thema “Es handelt sich um in Amerika angelegte Fake-Accounts”:

Es wird immer wieder von der FPÖ behauptet, dass es sich bei einschlägigen Kommentaren bzw. bei den KommentatorInnen um Provokateure oder nicht recherchierbare Fake-Accounts, angelegt in Amerika, handle. Alleine an folgenden drei Beispielen ist ersichtlich, dass dies falsch ist:


Beispiel 1:

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Bei dem Profil handelt es sich um einen jungen Mann aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Auf seinem Profil ist sogar sein Auto öffentlich einsehbar, inkl. Kennzeichen. Das Profil ist 4 Jahre alt und weist einen kompletten Freundeskreis aus der Umgebung auf. Auf der “Gefällt mir” Liste scheinen “HC Strache” und die erst unlängst vom NAbg. der FPÖ, Christian Höbart, gegründete Fanseite “Ich bin für den Nikolo” auf. 


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Beispiel 2:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Bei dem Profil handelt es sich um einen Mann aus Klagenfurt. Auf seinem Profil sind detaillierte Informationen zu seiner Person zu finden. Ebenfalls wieder mit dabei sind Fotos von seinem Auto inkl. Kennzeichen. Das Profil stammt aus dem Jahr 2009. Auf der “Gefällt mir” Liste finden sich "BZÖ", HC Strache", "Johann Gudenus", "Fall Haider Freunde" oder "Ich bin für den Nikolo", auf der Freundesliste zwei ehemalige BZÖ Politiker. 


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Beispiel 3:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch bei diesem Profil handelt es sich um eine eindeutig recherchierbare Person. Über die Veröffentlichungen zum Arbeitgeber, zur Schule und diverser persönlicher Fotos ist eindeutig belegbar, dass es sich um eine reale Person handelt. Auf der Timeline finden sich von der Fanpage “HC Strache” geteilte Postings.


Screenshot / (C) Facebook Inc.


Beispiel 4:


Screenshot / (C) Facebook Inc.



Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch dieses Profil ist einer “echten Person” zuordenbar, das Profil selber besteht seit 2009. Auf der Freundesliste finden sich mehrere Nationalratsabgeordnete der FPÖ (Barbara Rosenkranz, Christian Höbart, Gerhard Deimek), der Europaabgeordnete Harald Vilimsky, der stellvertretende Parteivorsitzende Johann Gudenus und weitere bekannte FPÖ-Größen wie Martin Graf, Manfred Pühringer oder Uwe Scheuch. Auch die “Gefällt mir” Liste spricht eine eindeutige Sprache: von diversen FPÖ Seiten bis hin zur NPD. Auch und vor allem im betrachteten Zusammenhang interessant: das Profil fand schon vor ziemlich genau 2 Jahren in einem Beitrag auf “Stoppt die Rechten” Erwähnung, als der Profilbetreiber - ebenfalls auf HC Strache - in einem Kommentar den Vorschlag unterbreitete, “ein gut erhaltenes Anhaltelager sollte wieder in Betrieb gehen.” Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung wurde vom damaligen NAbg. Karl Öllinger eingebracht.

Für diesen Artikel nicht relevant, aber doch aussagekräftig, dieser Eintrag auf der Timeline des gegenständlichen Profils: “Bimbos”, so liest man, sind “menschenähnliche Wesen”...


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Zusammenfassend kann man zu angeführten (und weiteren untersuchten) Profilen festhalten, dass 

  • die betreibenden Personen existieren
  • diese keinen allzugroßen Aufwand betreiben, ihre Identität zu verschleiern, und 
  • alle eine mehr oder weniger ausgeprägte Nähe zur FPÖ haben

Verschwundene, nicht strafrechtlich relevante Inhalte

Es sind jedoch nicht nur strafrechtlich relevante Inhalte verschwunden, sondern auch FPÖ-kritische Kommentare. Wir haben uns auch diese angesehen und auch nachgefragt.

Beispiel 1:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Der Kommentar ist, wie oben beschrieben, ausgeblendet worden.

Auch hinter diesem Profil steckt nicht einfach jemand, der nur als Troll aktiv ist und schon gar kein Fake-Profil. Dieses Profil ist extrem alt und stammt aus dem Jahr 2008. Der Kommentar wurde am 28.09.2014, 19:06:39 Uhr gepostet und war bei der Datensicherung am 28.09.2014 um 20:47:39 Uhr verschwunden. 

Laut Auskunft der Userin hat sie den Kommentar nicht selbst gelöscht. Dieser ist auch nur dann einsehbar, wenn man mit ihr befreundet ist. Alle anderen können ihn nicht sehen.

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Beispiel 2:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch dieser Kommentar wurde vom Seitenbetreiber ausgeblendet. Das Profil erscheint echt, es stammt aus dem Jahr 2010.

Der Kommentar wurde am 28.09.2014 um 16:25:41 Uhr abgegeben und war ab der Datensicherung am 28.09.2014 um 20:25:38 Uhr nicht mehr auffindbar. Auch ohne Bestätigung der Userin kann davon ausgegangen werden, dass sie wohl kaum 4 Stunden später, ausgerechnet während einer Löschwelle, den Kommentar entfernte.



Screenshot / (C) Facebook Inc.

Zum Thema “Strafrechtlich relevante Kommentare werden gelöscht”

Das eigentlich Erschreckende ist, dass strafrechtlich relevante Kommentare nicht immer gelöscht, sondern nur ausgeblendet werden. D.h., dass diese Kommentare weiterhin für die Kommentierenden sowie deren FreundInnen sichtbar sind. Je nach Umfang des Freundeskreises kann der strafrechtlich relevante Kommentar also trotzdem für eine hohe Anzahl an Personen weiterhin sichtbar sein. Außerdem ergibt sich ein weiteres Problem: diese Benutzer sind nicht gesperrt und können auch in Zukunft weiter hetzen. 

Wir haben allen Personen, die strafrechtlich Relevantes gepostet haben, Freundschaftsanfragen gesendet. Einige haben diese angenommen, anhand derer kann oben Angeführtes belegt werden. Wie nachstehende Screenshots belegen - ist man nicht befreundet, sieht man die ausgeblendeten Kommentare nicht. Ist man befreundet, sind die Kommentare sichtbar.

Beispiel 1:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch bei dieser Person handelt es sich um eine eindeutig reale Person. Übrigens: dadurch, dass der Kommentar nur ausgeblendet wurde, können 300 (!) Freunde den mutmaßlich strafrechtlich relevanten Kommentar weiterhin sehen. 



Screenshot / (C) Facebook Inc.

Hier nun der Vergleich, wie es aussieht, wenn man mit befreundet ist - oder eben nicht:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Beispiel 2:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch bei dieser Person handelt es sich um eine reale Person. Der ausgeblendete Kommentar ist für 368 Freunde weiterhin sichtbar. 


Screenshot / (C) Facebook Inc.


Hier wieder im Vergleich wie es aussieht, wenn man befreundet ist oder eben nicht:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Beispiel 3:


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch dieses Profil ist eindeutig zuordenbar. Da die Freundesliste versteckt ist, lässt sich die Anzahl der FreundInnen nicht feststellen.


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Auch hier wieder der Vergleich, wie es aussieht, wenn man mit der Person befreundet ist:

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Die Statistik

Es wird immer wieder behauptet, dass die Seite nur während der Geschäftszeiten administriert wird und am Wochenende keine Mannschaft vorhanden sei, welche die Seite bedienen kann.

Dass dies nicht richtig ist, zeigen die Zeiten und Wochentage, an welchen auf der Seite gepostet wird. Datenbasis: 22.5.2011-30.09.2014.

Im Wochenverlauf ist klar erkennbar, dass es beinahe keinen Unterschied zwischen Wochentagen und Wochenende gibt.



In diesem Diagramm ist die Verteilung der Postings über alle Wochentage abgebildet. 


Von den Uhrzeiten her wird die Seite am stärksten zwischen 8 Uhr Morgens und 1 Uhr Früh bespielt:




In diesem Diagramm ist die Verteilung der Postings von 0-24 abgebildet.


Nach Stunden (MONTAG-FREITAG)



In diesem Diagramm ist von 0-24 Uhr die Verteilung der Postings über die Wochentage Montag bis Freitag dargestellt. Wie man erkennen kann wurden auch in der Nacht Postings abgesetzt.


Nach Stunden (SAMSTAG u. SONNTAG)




In diesem Diagramm ist von 0-24 Uhr die Verteilung der Postings über die Wochentage Samstag und Sonntag dargestellt. Wie man erkennen kann wurden auch in der Nacht Postings abgesetzt, und die Verteilung ist der zwischen Montag bis Freitag sehr ähnlich.



Wie wird die Seite administriert?

Am Sonntag, dem 28. September, wurden mehrere Postings auf der Seite veröffentlicht:

  • 01:00 – Ein Scan aus der Kronenzeitung
  • 10:21 – Ein Scan aus der Kronenzeitung
  • 13:11 – Ein Hinweis auf die „Im Zentrum“-Sendung
  • 13:54 – Erneut ein Hinweis auf die „Im Zentrum“-Sendung
  • 14:39 – Österreich-Artikel, Gegenstand dieser Zusammenfassung
  • 14:59 – Scan einer Zeitung [*1]
  • 17:33 – Österreichflagge „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. [*2]
  • 21:08 – Erneutes Aviso zur „Im Zentrum“-Sendung [*3]
  • 21:12 – Erneutes Aviso zur „Im Zentrum“-Sendung [*4]
  • 23:56 – Bild „Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum“ [*5]
*1: zu diesem Zeitpunkt läuft noch keine Datensicherung.
*2: zu diesem Zeitpunkt läuft die Datensicherung 1h 33min. Kein einziger Kommentar wurde zu diesem Zeitpunkt ausgeblendet.
*3: zwischen Posting 1 und 2 wurden 263 Kommentare ausgeblendet.
*4: Die Anzahl der entfernten Kommentare nimmt ab.
*5: Es wird nicht mehr administriert.



Alleine die Tatsache, dass zwischendurch noch Zeit gefunden wurde, die österreichische Flagge mit der Aufschrift „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ zu posten, bevor mit dem „Aufräumen“ begonnen wurde, lässt den Schluss zu, dass die Maximierung der Postings und somit das Steigern der Reichweite eine höhere Priorität besitzt als das „Aufräumen der Seite“.

Wenn man davon ausgeht, dass sich zum Beginn der Löschwelle um 19:20 Uhr 542 sichtbare Kommentare in der Diskussion befanden und nach Beendigung der Löschwelle um 21:00 Uhr (somit 100 min. später) 274 Kommentare verschwunden waren, ergibt sich eine Bearbeitungsdauer von 21 Sekunden pro Kommentar. Weshalb sich der Admin für Kommentare, die in der Regel nur 2-Zeiler sind und teilweise überhaupt nur aus wenigen Worten bestehen, 11 Sekunden Zeit nimmt – das wird wahrscheinlich unbeantwortet bleiben.


Fragen, die sich nun auftun:

  • Weshalb wird nicht moderierend eingegriffen?
  • Weshalb ist die Posting-Frequenz wichtiger als die Entfernung von strafrechtlich relevanten Inhalten?
  • Warum wird immer von „In Amerika erstellten Fake-Profilen“ gesprochen, obwohl auf den ersten Blick erkennbar ist, dass es sich um reale Personen handelt?
  • Wie viele Benutzer werden bzw. wurden von der FPÖ angezeigt?
  • Warum werden auch FPÖ-kritische Inhalte zensiert? Die Gruppe “I was blocked by HC Strache” hat (Stichtag 21.10.2014) 1.150 Mitglieder - das will schon was heißen. 


Nun bekommt folgende offizielle Aussage von Strache irgendwie eine andere Bedeutung - oder?



Screenshot / (C) Facebook Inc.



Abschließend: 
Selbstverständlich hat Heimat ohne Hass eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Für alle angeführten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Gastkommentar: Putsch? Oder was sonst?

Gelegentlich bekommt Heimat ohne Hass Zuschriften von UserInnen, die der Meinung sind, dass wir über Herrn Königshofer nichts mehr zu schreiben bräuchten. Schließlich wurde er wegen parteischädigendem Verhaltens nach einer Aussage, in der er die Taten des rechtsextremistischen Terroristen Anders Behring Breivik zu relativieren versuchte, aus der Partei und als FPÖ-Nationalratsabgeordneter ausgeschlossen.

Auch wenn er politisch genau dort angelangt ist, wo er hingehört - im politischen Abseits - gibt es dennoch Dinge, die wir an dieser Stelle erwähnen sollten. Denn, und das ist in der FPÖ einigen bekannt, Königshofer strebt eine Rückkehr in die FPÖ an. 

Es gibt da einen kleinen, aber dennoch hochbrisanten, Blog. Dieser nennt sich “freies-österreich” - und HoH hat bereits in einem Gastbeitrag sowie in einem Artikel darüber berichtet.

Dass die Inhalte teilweise mutmaßlich gegen das Verbotsgesetz verstoßen, ist das Eine. Dass aber ebendieser ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Inhalte von dort bewirbt, das Andere. Gut, bewerben kann man viel, muss ja nicht unbedingt der eigenen Meinung entsprechen. Der Blog wird übrigens in Russland betrieben. Ist vielleicht auch “besser” so, denn ansonsten wäre er wohl behördlich viel zu schnell abgeschaltet. Auch garantiert das den Betreibern eine gewisse Art von Anonymität. 

Noch ein paar Facts zu “Freies-Österreich”:

  • Auf der Seite wird behauptet, dass Europa sich im “biologischen Todeskampf” befindet.
  • Weiters wird dort behauptet, dass das NS-Verbotsgesetz zur “Unterdrückung der Österreicher missbraucht wird”.

Doch an dieser Stelle gerät wieder Herr Königshofer in den Fokus. Denn: Der Seitenbetreiber hat ein Interview mit ihm geführt und das Resultat auf dem Blog veröffentlicht.

Sei’s drum, auch ein Interview ist ja nicht das Brisante - viel mehr das, was Königshofer dort von sich gibt und dann noch in diversen FPÖ-Gruppen bewirbt. 





Wenn man sich diesen Absatz hernimmt und kurz anhand der Fakten zu Königshofer und der Ereignisse in der FPÖ der letzten Wochen analysiert, kann man folgendes dazu sagen:

Dass ein FPÖ-Bürgermeister, der sich nicht vom Nationalsozialismus distanzieren mochte, aus der Partei ausgeschlossen wurde - beschreibt Königshofer als Überreaktion bzw. falsch verstandene politische Korrektheit. Vielleicht sollte man nochmals erwähnen, weshalb Königshofer damals ausgeschlossen wurde. Der freiheitliche Abgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-Posting die Attentate in Norwegen in Relation zur "islamistischen Gefahr" gestellt - und diese habe "in Europa schon tausendmal öfter zugeschlagen" (was übrigens abgesehen von der Unzulässigkeit dieser Art des Aufwiegens auch sachlich völliger Unsinn ist). Die Opfer der "schrecklichen Bluttat" in Oslo würden "für politische Zwecke gegen rechts instrumentalisiert", schrieb Königshofer (Quelle)


Doch so richtig heikel wird es in der letzten Frage von “freies-österreich”:




Hier phantasiert Königshofer von einem ominösen Verfassungsentwurf, der “die Grundlage für eine umfassende Staatsreform sein wird”. Was das bedeuten soll, was er da vorhat, und wie er das erreichen will, darüber kann man nur spekulieren. Denn: Einen solchen wird er ohne einen Putsch nicht unterbringen. Und ist es das, was Königshofer will? Einen Putsch?

Grund genug, diesen Herrn besonders im Auge zu behalten, so unwichtig er vielleicht auch erscheinen mag.


Wer sich das gesamte Pamphlet durchlesen will, kann das hier gerne tun. Es spricht für sich.


Abschließend kann man folgendes feststellen: 

Königshofer geriet in Kritik, weil eine Email, die an ihn geschickt wurde, irgendwie direkt bei Alpen-Donau.info landete. Nun hat er Kontakt zu einer Seite mit mutmaßlich strafrechtlich relevanten Inhalten, die er bewirbt. Er streitet auch nicht ab, dass “freies-österreich” mit ihm ein persönliches Interview geführt hat. Zufall?


Lukas Mayer
Mitglied und einer der Initiatoren von “Heimat ohne Hass”
Dienstag, 21. Oktober 2014

Uwe Sailer gewinnt gegen die "Krone"

Anschüttungen sind unzulässig - Krone beruft

Ließ sich die Redakteurin der Kronenzeitung für einen hetzerischen Artikel missbrauchen? In reinem „FPÖ-Deutsch” wurde am 11. Juni 2014 auf Seite 12 in der  auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs ein halbseitig gelb unterlegter Artikel mit der Überschrift  „Wirbel um „Demo-Märchen“ abgedruckt. „Eine Polizistin in Uniform schmiegt sich an einen Politiker, lässt sich fotografieren, stellt es ins Internet und sich selbst damit ins rechte Eck. Der lang gesuchte Skandal scheint gefunden“, berichtet die Tageszeitung. Und weiter heißt es: „Uwe Sailer - im Brotjob Polizist, selbst ernannter Aufdecker, privater Kämpfer gegen Neonazis - will wieder einmal einen „Fehler im System“ gefunden und einen klaren Verstoß gegen die „Unabhängigkeit erkannt haben.“ so sinngemäß die Einleitung. Exakt beschrieb die Journalistin einen Vorgang, der sich so nicht abgespielt hatte. Und sie hielt es auch nicht für notwendig, mit dem  Betroffenen Rücksprache zu halten.

Der Wiener Rechtsanwalt Dr.Georg Zanger brachte über Auftrag des Angegriffenen Klage beim Landesgericht Wien nach dem Mediengesetz ein und gewann. Richterin Mag. Nicole Baczak begründete ihr Urteil vom 30.09.2014 damit, dass die  Kronenzeitung, also die Krone-Verlag GmbH & Co KG, die Wahrheit des Artikels nicht beweisen konnte und somit der Tatbestand nach § 6 Abs 1 MedienG erfüllt wurde. In der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß, dass sich dieser Artikel in der Kronenzeitung an einen breit gestreuten Leserkreis richte, welcher überblicksartig und in wenigen Minuten Skandale über die Polizei mit politischem Hintergrund lesen möchte. Dieser angesprochene Leser stellt weder eine differenzierte Betrachtung des Artikelinhaltes an, noch hinterfragt er die ihm dargebotenen Informationen ausgiebig und tiefgründig. Es wird also dem angesprochenen Leser suggeriert, dass der Betroffene bewusst falsche Tatsachen verbreitet, um seine politische Motivation zu untermauern, alleinig mit dem Zweck der Skandalisierung und sein politisches Ziel, nämlich die Bekämpfung von Neonazis, vor die Wahrheit stellt.

Die Krone vertreten von der Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer (Wien), berief umgehend gegen das Urteil.

Bereits in einem vorangegangenen Verfahren vom 01.09.2014 gegen die Krone-Verlag GmbH & CO KG vor dem Landesgericht Wien unter Richter Mag. Thomas Spreitzer musste das Verlagshaus klein beigeben und eine Gegendarstellung bringen.

Kronen Zeitung (Printausgabe), Seite 14 vom 06.09.2014

In einer noch nicht rechtskräftigen einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien unter der Richterin Mag. Monika Millet vom 13.10.2014 wurde der Kronenzeitung bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens vor dem HG verboten, die Behauptung aufzustellen, der Kläger habe in einer Veröffentlichung mit dem Titel „Das Demokratieverständnis einer Polizistin“ einer Berufskollegin zu Unrecht vorgeworfen, sie habe gegen die von einer Beamtin während eines Einsatzes einzuhaltende „Unabhängigkeit“ verstoßen. Das Verfahren vor dem Handelsgericht Wien wird im November zumindest erstinstanzlich beendet sein.

Die Internetplattform „Heimat ohne Hass“ zeigte im Juni anhand eines Beispiels eine mögliche Unvereinbarkeit zwischen politischer Gesinnung und polizeilicher Amtshandlungen auf. Dabei ist HoH ein Recherchefehler passiert, der jedoch keine Auswirkungen auf den Wahrheitsgehalt hatte. Mit einem kleinen Update war die Sache korrigiert. Die Krone-Journalistin bastelte allerdings ihre eigene Geschichte daraus und aus der von HoH vorgebrachten Kritik wurde „endlich ein langgesuchter Skandal“ und dieser Uwe Sailer in die Schuhe geschoben.

Den Artikel in der Kronenzeitung griffen die Betreiber des rechtspopulistischen Internetblogs „unzensuriert.at“ auf, um Uwe Sailer mitsamt eines falschen Bildes zu verhöhnen. „Uwe Sailer glänzt mit Zeitungsente“. „Peinlich für den ´FPÖ-Jäger` Uwe Sailer“, so das Medium.

Auch unzensuriert.at unterließ es, beim Betroffenen eine Stellungnahme einzuholen. Wie schrieb die Richterin in ihrer Urteilsbegründung: „Bei der Prüfung, ob die gebotene journalistische Sorgfalt eingehalten wurde, ist von der Maßfigur eines verantwortungsvollen, gewissenhaften, verständigen, sach- und fachkundigen Journalisten auszugehen, der  sorgfältig Recherchen anstellt und dabei dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ (Anm.: "Man höre auch die andere Seite") Rechnung trägt, welchem in der Regel durch Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen zu entsprechen ist.“

Wir werden sehen, ob sich „unzensuriert.at“ zukünftig diese Maßfigur zum Vorbild nehmen wird. Gleiches gilt übrigens auch für jeden Facebook-User, jede Facebook-Userin. Auch sie sind Betreiber und Nutzer einer Medienplattform und unterliegen daher auch dem Mediengesetz.







Sonntag, 19. Oktober 2014

Der blaue Stammtisch

Die Seite “Der blaue Stammtisch” ist eine “FAN”-FPÖ-Seite, welche unter anderem von einer FPÖ Gemeinderätin betrieben wird. Just jene Gemeinderätin aus Bad Fischau, welche eine der Administratoren der “Wir stehen zur FPÖ!” ist und neben dieser Seite eine große Anzahl von anderen Seiten und Gruppen mitbetreibt. 

Auf der einen Seite echauffiert sich diese Seite über Äußerungen von Benutzern, welche etwas gegen die FPÖ schreiben, auf der anderen Seite scheint die Seite selbst ein massives Problem beim Rechtsverständnis zu haben.


Screenshot / (C) Facebook Inc



Der Screenshot stammte von der Seite “Blutgruppe HC Negativ”, eine Satire-Seite, die das Thema FPÖ auf satirische Art behandelt.

Gut, von den Kommentaren kann man halten was man möchte, sie erfüllen jedoch keinesfalls den Tatbestand der Verhetzung. Wenn wir von HoH anfangen würden, uns über jeden nicht strafbaren Kommentar des rechten Narrensaums aufzuregen oder gar darüber zu berichten, müssten wir jeden Tag mehrere hundert Screenshots veröffentlichen.

Aaaaaber, was schreibt denn “Der Blaue Stammtisch” so, wenn der Tag doch etwas zu lange ist oder das Wetter am Wochenende nicht den Wünschen entspricht?


Da werden gerne mal gegen politische Mitbewerber unvorteilhafte Fotos gepostet…
Screenshot / (C) Facebook Inc




… oder es wird ein Zeitungsartikel über Ex-Justizministerin Bandion Ortner verbreitet:
Screenshot / (C) Facebook Inc

Von Bandion Ortner kann man ebenfalls halten was man will, die Aussage, die sie dort im Profil-Interview getätigt hat, ist in jeder Hinsicht abzulehnen und scharf zu kritisieren. Was jedoch “Der blaue Stammtisch” darunter kommentiert hat, das ist strafbar. 

Screenshot / (C) Facebook Inc

Und genau da liegt nun das Problem: Der Kommentar wurde nicht von irgendeinem dahergelaufenen User gepostet, sondern von der Seite selbst.

Auf zwei Dinge sollten wir nun die Seite “Der blaue Stammtisch” hinweisen:
  • Wir haben die Sachverhaltsdarstellung bereits abgeschickt gegen Andrea Kellner, Herwig W., Renate J. und Doris K.
  • Sollten die Admins den Kommentar löschen, ist die einzige Möglichkeit herauszufinden, wer von den Admins den Kommentar geschrieben hat ,verwirkt. Das bedeutet allerdings, dass wenn sie den Kommentar löschen sollten, das unter § 295 Stgb fällt. Auf nicht Juristen-Deutsch: Unterdrückung eines Beweismittels. Dafür kann es dann bis zu einem Jahr gesiebte Luft geben.