Wir haben das Video transkribiert und möchten dies nun etwas genauer erläutern:
FPÖ-TV Moderatorin:
Vor einigen Tagen erklärte der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig. Der Grund, sie sei nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar und biete keine ausreichende Garantien dafür, dass die Daten wirksam vor Missbrauch geschützt sind.Beitragssprecherin:
Die FPÖ sieht das als großen Erfolg für die Bürger und für sich selbst. Denn von Beginn an wurde von freiheitlichen Politikern darauf hingewiesen, dass die Speicherung von sensiblen Daten wie Telefon- und Emailinformationen massiv in die Grundrechte der Menschen eingreife.
Was ist diese Vorratsdatenspeicherung eigentlich, die vom europäischen Gerichtshof jetzt gekippt wurde? Zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung werden seit dem ersten April 2012 die persönlichen Handy- und Internetdaten der Bürger von den Providern auf Vorrat gespeichert. Dies passiert auch, wenn kein dringlicher Verdacht besteht. Die Speicherdauer variiert zwischen einzelnen EU-Ländern und in Österreich beträgt sie 6 Monate. Das aktuelle Urteil des europäischen Gerichtshofs gegen diese EU Richtlinie zeigt, dass damit übereilt ein Gesetzesvorhaben umgesetzt wurde, das mit den Grundrechten der Bürger nicht vereinbar ist. Für die FPÖ bedeutet das einen klaren Sieg.ANMERKUNG: Warum? Denn das war nicht der Erfolg der FPÖ.
Interview von Harald Stefan, FPÖ Verfassungssprecher:
Ich bin hocherfreut über dieses Urteil, das bedeutet, dass wir die richtige Linie von Anfang an verfolgt haben. Das ist auch ein Sieg für Österreich letztendlich, da ja diese Initiative auch von Österreich gekommen ist, und damit auch ein Sieg der freiheitlichen Bewegung, weil wir mit Hilfe der Kärntner Landesregierung es überhaupt erst möglich gemacht haben, dass der Europäische Gerichtshof eine solche Entscheidung trifft.
ANMERKUNG: Falsch. Denn die Klage würde über AKVORRAT eingebracht. Die Verfassungsklage wurde von einer anderen Partei organisiert und von 11.139 BürgerInnen mitunterschrieben. Dass die „Klagseinbringung“ der (inzwischen abgewählten) Kärntner Landesregierung ein Vorwand war, Neuwahlen hinauszuzögern, davon wird an dieser Stelle nicht gesprochen.
Beitragssprecherin:
Durch die automatisierte Datenspeicherung Terrorismus zu bekämpfen, spielt bis dato eine untergeordnete RolleInterview von Harald Stefan, FPÖ Verfassungssprecher:
In Wirklichkeit greifen wir tief hinein in die Grundrechte der Bürger, jetzt hat sich das hier in Österreich bei der Vorratsdatenspeicherung gezeigt, wofür wurde sie verwendet. Niemals für Terrorakte, einmal glaube ich für Raub und sonst für Diebstähle und kleine Verbrechen. Das heißt, alle Österreicher werden flächendeckend überwacht, in jeder ihrer Kommunikation und Bewegung in Wahrheit, damit wir dann Stalking oder Diebstahl verfolgen können. Aber man sieht schon da, dass man sehr vorsichtig sein muss, wenn das Argument „Wir sorgen für deine Sicherheit, lieber Bürger, und deswegen müssen wir dich massiv überwachen.“Beitragssprecherin:
Während in Deutschland diese Richtlinie erst gar nicht umgesetzt wurde, hat in Österreich einzig die FPÖ vor den offensichtlichen Grundrechtsverletzungen gewarnt.
ANMERKUNG: Falsch, falsch und nochmal falsch. In Deutschland war die Richtlinie bereits in Kraft und wurde nach kurzer Zeit vom deutschen Verfassungsgerichtshof komplett gekippt. Des Weiteren haben neben der FPÖ auch die Grünen und das BZÖ davor gewarnt und auch dagegen gestimmt.
Interview von Harald Stefan, FPÖ Verfassungssprecher:
Wir haben ja schon wie diese Gesetzwerdungsprozess begonnen hat und diese Richtlinie gekommen ist, darauf hingewiesen, dass es maßgebliche Stimmen innerhalb der europäischen Union gibt, dass dies grundrechtswidrig ist und aufgehoben werden müsste.Beitragssprecherin:
Was jetzt in Österreich weiter passiert, liegt in den Händen des Verfassungsgerichtshofes. Er muss jetzt eine Überprüfung vornehmen.Interview von Harald Stefan, FPÖ Verfassungssprecher:
Ich gehe davon aus, dass in 3-6 Monaten ein Ergebnis auf dem Tisch liegt.Beitragssprecherin:
Am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung wird die EU-Hörigkeit der Bundesregierung deutlich. Es ist nicht das einzige Gesetz, das direkt aus Brüssel kommend den Österreichern aufgebürdet wird, auch wenn die Vertreter von SPÖ und ÖVP die Aufhebung des Gesetzes begrüßenANMERKUNG: Die Vorratsdatenspeicherung wurde erst nach einer Klage des EuGH umgesetzt und dies mit den minimalen Regelungen.
Interview von Harald Stefan, FPÖ Verfassungssprecher:
Es ist reiner Opportunismus jetzt, einmal ist es das Eine, dass man jetzt durch den Jubel über diese eine Entscheidung darüber hinweg sehen sollte, dass es viele andere Maßnahmen gibt, die von der europäischen Union vorgegeben werden, aber auch die wir uns selbst geben, die die Grundrechte einschränken.ANMERKUNG: Dabei könnte man meinen, dass die FPÖ hier wieder einmal das NS-Verbotsgesetz erwähnen möchte.
Beitragssprecherin:

Im Zuge des NSA Skandals könnte die EU insgesamt oder ganz konkret Österreich besseren Datenschutz zu einem eindeutigen Standortvorteil machen.ANMERKUNG: Datenschutz wird für Firmen (auf die sich ja der Standortvorteil bezieht, denn Einwanderer aus anderen europäischen Ländern sind nicht der große Wunsch der FPÖ) eher als Problem gesehen, denn die Verwaltung wird dadurch komplexer. Aber gut, das wäre jetzt Wortklauberei, auch wir würden uns ein Mehr an Datenschutz wünschen.