Christian Höbart (FPÖ-Nationalratsabgeordneter) postete heute auf seiner privaten Timeline folgendes Dokument - mit einem erst in den Kommentaren verborgenen Hinweis, dass es sich um deutsche Unterlagen handelt.
Screenshot / (C) Facebook Inc. |
Nun kann man zwar die Frage stellen, inwiefern ein deutsches Dokument irgend eine Relevanz für Österreich besitzt, aber da das Dokument authentisch aussieht, erweitern wir gerne unseren Horizont und begeben uns in die Gefilde deutscher Asylpolitik.
Auffällig an dem Akt ist ohne Zweifel der hohe Betrag für eine Leistung namens “Eingliederungshilfe”. Wir googeln also nach und werden sehr schnell fündig:
Die Eingliederungshilfe (siehe BSHG §47V) von 2.262,50 bezieht sich auf eine Hilfeleistung für behinderte Personen, die auch belegt werden muss, stellt also eine außerordentliche Sonderleistung dar, die natürlich nicht jedem/r AsylwerberIn zur Verfügung steht (wie der Beitrag von Herrn Höbart suggerieren will, was von vielen der Kommentierenden dankbar angenommen wird).
Zieht man diesen Betrag ab, verbleiben 1299,10 € für eine vierköpfige Familie - was - soweit wir das kurzfristig aus österreichischer Sicht verifizieren können (die deutschen KollegInnen sind angefragt) - auch das absolute Maximum dessen darstellt, was AsylwerberInnen an Unterstützung erhalten können (österreichische AsylwerberInnen erhalten in der Regel weniger).
Mit der gleichen Argumentation könnte man sich darüber échauffieren, dass die 13.000 Urenkel der saudiarabischen Königsfamilie jährlich 8.000 USD erhalten. Andere Länder, andere Gesetze.
Der deutsche Bescheid wird ohne Hinweise, dafür aber umso rascher, von anderen (offiziellen) FPÖ-Seiten weiterverbreitet:
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Auch in der geheimen Facebook-Gruppe “FPÖ” (mit 2.155 Mitgliedern) taucht der Bericht schnell auf. Der Hinweis, dass es sich um deutsche Zahlen handelt, wurde dort nicht gegeben, wie auch der Sonderfall des/r behinderten Familienangehörigen weiterhin nicht thematisiert wird.
Screenshot / (C) Facebook Inc. |
Auf anderen FPÖ-Fan-Seiten ist die Empörung besonders groß:
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Auch der Polizist und FPÖ-Gemeinderat Hannes Stiehl teilt den Bescheid unaufgeklärt weiter:
Screenshot / (C) Facebook Inc. |
Wir halten also fest:
- Ein deutscher Fall wird unreflektiert in Österreich übernommen.
- Der Sonderfall einer Familie mit einem/r behinderten Angehörigen wird verwendet und als “Normalfall” dargestellt.
- Alle Hinweise die auf diese beiden Fakten verweisen verschwinden in der Weiterverbreitung ziemlich schnell.
Fazit:
Die Vermutung, liegt nahe, dass hier ein für Österreich völlig irrelevanter deutscher Bescheid dazu benutzt wird, um bewusst Stimmung gegen AswylwerberInnen zu machen.
Herr Höbart, ist dies tatsächlich das von Ihnen angestrebte Ziel? Wenn dies nicht Ihre Absicht ist, fordern wir Sie auf, den Beitrag zu entfernen und die Fakten richtig zu stellen!
Leider vergisst Herr Höbart bei seiner weiteren “Argumentation”, dass es sich bei dem Bescheid um Asylrecht handelt und nicht um den normalen Zuzug aus EU- oder Drittstaaten. Die angesprochene Quoten/Kontingentregelung nach schweizer Vorbild hat damit somit gar nichts zu tun. Asylrecht ist Menschenrecht.
@Update 11.02.2014 11:10
Christian Höbart beantwortete einen Hinweis einer Facebook-Benutzerin darauf das es sich um deutsche Zahlen handelt wie folgt:Screenshot / (C) Facebook Inc. |
Screenshot / (C) Facebook Inc. |
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Leider vergisst Herr Höbart bei seiner weiteren “Argumentation”, dass es sich bei dem Bescheid um Asylrecht handelt und nicht um den normalen Zuzug aus EU- oder Drittstaaten. Die angesprochene Quoten/Kontingentregelung nach schweizer Vorbild hat damit somit gar nichts zu tun. Asylrecht ist Menschenrecht.