Dienstag, 10. September 2013

FPÖ-Obmann wegen Verhetzung verurteilt

LICHTENWÖRTH / Weil er eine hetzerische Homepage verlinkt hat, wurde Lichtenwörther FPÖ-Ortsparteichef nicht rechtskräftig verurteilt.

Erst kürzlich hat eine FPÖ-Facebook-Gruppe wegen rassistischer Postings für Schlagzeilen gesorgt. In einem anderen Fall gibt es nun ein Urteil: Der bisherige FPÖ-Ortsparteiobmann in Lichtenwörth, Heimo Borbely, ist wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Er soll im heurigen Frühjahr auf der Facebook-Seite seiner Ortspartei einen Artikel geteilt haben, dessen Grundaussage „Türken dürfen Kinder vergewaltigen“ war.

„Ich warte, wie das Verfahren ausgeht“
Borbely hatte damals gegenüber der NÖN betont, die Anzeige sei überflüssig, er habe den Beitrag auch gelöscht. Offenbar hat das Gericht das anders gesehen – und ihn nach § 283 (Verhetzung) verurteilt, wie Gerichtssprecher Hans Barwitzius bestätigt. Borbely hat gegen das Urteil Berufung eingelegt: „Meine Funktion als Obmann der FPÖ Lichtenwörth habe ich ruhend gestellt. Ich warte, wie das Verfahren ausgeht, dann sehen wir weiter.“

Quelle: NÖN

Interessant ist das ganze vor allem in folgendem Zusammenhang...

Screenshot / (C) Facebook Inc.

Wir haben uns gefragt, was wohl der Grund sein möge für diese Frage. Jetzt wissen es wir aus den Niederösterreichischen Nachrichten. Laut der NÖN hat er mutmaßlich strafrechtlich relevante Postings auf Facebook hinterlassen. Eines muss man ihm lassen - in der Gruppe "Wir stehen zur FPÖ!" hat er nichts Strafbares gepostet, dafür bei umso mehr Dingen mutmaßlich weggesehen wie so viele andere Funktionäre auch.


Screenshot / (C) Facebook Inc.

Screenshot / (C) Facebook Inc.



Die FPÖ Lichtenwörth beantwortete diese Causa im übrigen damit...
2 WOCHEN ALTE NEUIGKEITEN In der NÖN !Da dürfte der Stoff gegen die FPÖ ausgegangen sein.Wen ein Milliardär mit eigener Partei die Todesstrafe für Menschen fordert kratzt es keinen.Dann "TEILT" ein kleiner Mitarbeiter einer Partei, natürlich der falschen Farbe angehörend,in seinem Zorn über Kindesmissbrauch unvorsichtiger Weise und ohne böse Absicht einen Artikel,wird nicht rechtskräftig verurteilt und schafft es denoch 2 Wochen später auf das Titelblatt eines schwarzen Bezirksblattes. Vielleicht hätte er auch sagen sollen "Das war seine persönliche Meinung" Im Wahlkampf ist alles erlaubt aber eben nicht für jeden.


Screenshot / (C) Facebook Inc.



Wer sich nun denkt, das wäre das Ende der Geschichte der irrt gewaltig. Es werden Texte über den "Volkstod" geliked. Dazu gibt es einen interessanten Artikel auf Wikipedia:
Die Unsterblichen waren eine Kampagne, die von Neonazis durchgeführt wurde und deutschlandweit Anwendung fand. Dabei formierte sich ähnlich einem Flashmob eine Anzahl von bis zu 300 Teilnehmern, die mit weißen Masken, meist des Nachts, dann mit Fackeln, einen Aufmarsch durchführten, der nach wenigen Minuten wieder aufgelöst wurde. Diese Methode wurde erstmals von den Spreelichtern, einer Gruppierung innerhalb der im Juni 2012 verbotenen Widerstandsbewegung in Südbrandenburg, genutzt. Diesen Aufmärschen folgte eine mediale Inszenierung über das Internet, die eine breite Wirkung zu erzielen suchte.
Die völkische Ideologie drückt sich in der Rede vom vermeintlich drohenden „Volkstod“ und dem medial aufgearbeiteten Aktionsmodell der Gruppierung aus. Ihre Aktionen dokumentierten sie in professionell gemachten Videos, die sie über rechtsextreme Websites verbreiteten. Zudem nutzen sie Social-Media-Plattformen für die Verbreitung.



Screenshot / (C) Facebook Inc.