Sonntag, 19. Oktober 2014

Der blaue Stammtisch

Die Seite “Der blaue Stammtisch” ist eine “FAN”-FPÖ-Seite, welche unter anderem von einer FPÖ Gemeinderätin betrieben wird. Just jene Gemeinderätin aus Bad Fischau, welche eine der Administratoren der “Wir stehen zur FPÖ!” ist und neben dieser Seite eine große Anzahl von anderen Seiten und Gruppen mitbetreibt. 

Auf der einen Seite echauffiert sich diese Seite über Äußerungen von Benutzern, welche etwas gegen die FPÖ schreiben, auf der anderen Seite scheint die Seite selbst ein massives Problem beim Rechtsverständnis zu haben.


Screenshot / (C) Facebook Inc



Der Screenshot stammte von der Seite “Blutgruppe HC Negativ”, eine Satire-Seite, die das Thema FPÖ auf satirische Art behandelt.

Gut, von den Kommentaren kann man halten was man möchte, sie erfüllen jedoch keinesfalls den Tatbestand der Verhetzung. Wenn wir von HoH anfangen würden, uns über jeden nicht strafbaren Kommentar des rechten Narrensaums aufzuregen oder gar darüber zu berichten, müssten wir jeden Tag mehrere hundert Screenshots veröffentlichen.

Aaaaaber, was schreibt denn “Der Blaue Stammtisch” so, wenn der Tag doch etwas zu lange ist oder das Wetter am Wochenende nicht den Wünschen entspricht?


Da werden gerne mal gegen politische Mitbewerber unvorteilhafte Fotos gepostet…
Screenshot / (C) Facebook Inc




… oder es wird ein Zeitungsartikel über Ex-Justizministerin Bandion Ortner verbreitet:
Screenshot / (C) Facebook Inc

Von Bandion Ortner kann man ebenfalls halten was man will, die Aussage, die sie dort im Profil-Interview getätigt hat, ist in jeder Hinsicht abzulehnen und scharf zu kritisieren. Was jedoch “Der blaue Stammtisch” darunter kommentiert hat, das ist strafbar. 

Screenshot / (C) Facebook Inc

Und genau da liegt nun das Problem: Der Kommentar wurde nicht von irgendeinem dahergelaufenen User gepostet, sondern von der Seite selbst.

Auf zwei Dinge sollten wir nun die Seite “Der blaue Stammtisch” hinweisen:
  • Wir haben die Sachverhaltsdarstellung bereits abgeschickt gegen Andrea Kellner, Herwig W., Renate J. und Doris K.
  • Sollten die Admins den Kommentar löschen, ist die einzige Möglichkeit herauszufinden, wer von den Admins den Kommentar geschrieben hat ,verwirkt. Das bedeutet allerdings, dass wenn sie den Kommentar löschen sollten, das unter § 295 Stgb fällt. Auf nicht Juristen-Deutsch: Unterdrückung eines Beweismittels. Dafür kann es dann bis zu einem Jahr gesiebte Luft geben.