Dass dem nicht so ist, zeigte am Montag, dem 7. April, ein Gericht einem Angeklagten, indem es ihn zu fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 600 Euro unbedingt (rechtskräftig) verurteilte - wie etwa “der Standard” und “heute” berichteten. Gut, über das Strafmaß könnte man vielleicht noch diskutieren, wir gehen aber davon aus, dass das Gericht weiß, was es tut.
Bei dem beanstandeten Posting hat es sich um folgendes gehandelt:
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Screenshot / © Facebook Inc |
So werden wir uns auch wieder der vor kurzem zurückgekehrten “Austria Defence League”-Seite widmen, deren Administrator sich nach diversen Verfahrenseinstellungen in Sachen Ludwig Reinthaler offenbar in Sicherheit wiegt. Auch eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung scheint den Administrator Markus W. nicht daran zu hindern, weiter hart am Rand des strafrechtlich Relevanten, auf seiner Seite Stimmung gegen AusländerInnen und MuslimInnen zu machen.