Sonntag, 27. April 2014

Die ersten Früchte/Früchtchen unserer Arbeit: sechs Monate, bedingt

Die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten am 23. April von einer Verurteilung eines 19-Jährigen aus Braunau am Inn, der rechtskräftig wegen NS-Wiederbetätigung zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde.
Wir können mit Stolz festhalten: Die Verurteilung resultiert aus einer unserer Sachverhaltsdarstellungen!

Der junge Herr postete nämlich einiges Verfängliches auf Facebook:

Screenshot / (C) Facebook Inc


Auch präsentierte er öffentlich abrufbar seine einschlägigen Tätowierung(en):

Screenshot / (C) Facebook Inc


Hier handelt es sich um die manchmal auch als “Sonnenrad” bezeichnete Rune, die das Abzeichen der SS-Freiwilligen-Grenadierdivision »Langemark« war. Außerdem wurde sie in Südafrika als »Burenrad« von den Gegnern der Rassengleichberechtigung sowie vom Ku-Klux-Klan verwendet. Die Triskele war auch das Zeichen der Jugendorganisation »White Youth« (dt. »Weiße Jugend«) der Blood & Honour Division Deutschland. Was somit in dem Zusammenhang strafbar ist!

Besonders in Braunau und Umgebung kommt es immer wieder zu einschlägigen Verurteilungen - allerdings oft begründet durch Anzeigen bzw. auch ermöglicht durch Ermittlungsergebnisse, die meist von der Zivilgesellschaft (oder von den “normalen” Strafbehörden wie im Fall des “Objekt 21”) stammen. Wieso der oberösterreichische Verfassungsschutz, dessen Aufgabe es ja eigentlich (auch) wäre solche mutmaßlich verfassungsfeindlichen Umtriebe aufzuklären, hier nicht stärker aktiv wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

Die nächste Verhandlung nach dem Verbotsgesetz am LG Ried findet übrigens bereits im Mai statt - das sollte uns eigentlich zu denken geben. 

Hier der Link zum Artikel der OÖ Nachrichten:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/19-Jaehriger-zur-Richterin-Hitler-hat-viel-fuer-den-Staat-gemacht;art70,1366260